Nichterwerbstätige (NE) | AHV Beitragspflicht
Die AHV, die IV und die EO sind ein wichtiger Teil der obligatorischen schweizerischen Sozialversicherung. Alle in der Schweiz wohnenden oder erwerbstätigen Personen sind versichert und müssen Beiträge bezahlen. Die Beiträge sind lückenlos zu bezahlen.
Die AHV unterscheidet zwischen Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen.
Als Nichterwerbstätige gelten Personen, die kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielen.
Fehlende Beitragsjahre können zu einer Kürzung der Renten führen.
Wenn Sie nicht erwerbstätig und noch nicht von einer Ausgleichskasse für die Beitragszahlung erfasst sind, müssen Sie sich selbst bei der Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons oder bei der Zweigstelle anmelden.
Es ist Sache der Versicherten, sich um ihre Beitragspflicht zu kümmern.
Weiterführende Informationen können Sie den folgenden Links entnehmen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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AHV-Zweigstelle | 044 701 95 14 | sibylle.colombo@bonstetten.ch |
Name | Beschreibung |
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