AHV-Zweigstelle
Als AHV-Zweigstelle sind wir für Sie in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA).
Wir beraten Sie gerne über Ihre Pflichten als Arbeitgebende oder als selbstständigerwerbende Personen. Wir nehmen Ihre Anmeldungen entgegen und sind Ihnen auch behilflich, wenn es darum geht, Rentenleistungen geltend zu machen.
Merkblätter / Formulare:
Sie können bei uns sämtliche Meldeformulare und Merkblätter über die folgenden Zweige der Sozialversicherungen beziehen:
- AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
- IV (Invalidenversicherung)
- EO (Erwerbsersatzordnung)
- FAK (Familienausgleichskasse)
- FLG (Familienzulagen in der Landwirtschaft)
Sie können die verschiedene Formulare auch direkt über die Webseite der SVA Zürich herunterzuladen.
Haben Sie Fragen?
Rufen Sie uns an oder senden Sie uns ein E-Mail, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Sibylle Colombo
Tel. 044 701 95 14
Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich
Röntgenstrasse 17
8087 Zürich
Tel. 044 448 50 00
info@svazurich.ch
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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Name | Download |
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Nummer | Name | Inkrafttreten |
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100.2 | Organisationsreglement (OrgR) | 1. Juli 2024 |
Name | Beschreibung |
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Frage |
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Ja, die AHV-Rente wird nicht automatisch ausbezahlt. Um die Rente zu erhalten, müssen Sie Ihren Anspruch schriftlich bei jener Ausgleichskasse anmelden, die zuletzt die Beiträge entgegengenommen hat. |
Um Leistungen der IV zu beanspruchen, müssen Sie sich bei der IV-Stelle Ihres Wohnkantons anmelden (SVA Zürich). Melden Sie sich so rasch wie möglich an. Bei verspäteter Anmeldung riskieren Sie, dass die Leistungen gekürzt werden. |