Politik
Der Gemeinderat (Exekutive)
Der Gemeinderat mit seinen sechs an der Urne gewählten Mitgliedern (inklusiv Schulpräsidium) leitet die Gemeindepolitik. Er ist - Kirche ausgenommen - in allen Lebensbereichen der Stimmbürgerin und dem Steuerzahler gegenüber verantwortlich, sei es als Antragsteller an die Gemeindeversammlung oder als entscheidende Instanz im Rahmen seiner ausgedehnten Befugnisse.
Jeder Gemeinderat, jede Gemeinderätin leitet ein oder mehrere Ressorts. Als Exekutivbehörde untersteht der Gemeinderat dem Kollegialitätsprinzip und ist auch dem Amtsgeheimnis verpflichtet.
Der Gemeindepräsident steht dem Gemeinderat vor und übt die direkte Aufsicht über die Gemeindeverwaltung aus. Der Gemeindeschreiber dient dem Gemeinderat als Berater und Protokollführer und verfügt über ein beratendes Stimmrecht.
Kommissionen und Ausschüsse
Vielfach stehen dem Gemeinderat beratende Kommissionen zur Seite. Weitere Aufgaben werden in Ausschüssen erledigt, denen jeweils drei Mitglieder des Gemeinderates angehören. Ferner sind Kommissionen mit selbstständigen Verwaltungsbefugnissen eingesetzt (Primarschulpflege), die einzelne Zweige eigenverantwortlich führen.
Staatsgewalten in der Übersicht
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