Wir kennen bei uns in der Schweiz verschiedene Sozialversicherungen. Eine gute Übersicht finden Sie hier.

Auf dieser Seite finden Sie Links und Informationen rund um das Thema Sozialversicherungen. Die Informationen begrenzen sich jedoch auf das Meistgesuchte. Weiterführende Informationen finden Sie bei der SVA Zürich.

Bei Fragen steht Ihnen die AHV-Zweigstelle gerne zur Verfügung. 

Altersrente (AHV)

Auf der Website der SVA Zürich finden Sie nützliche Informationen zur Anmeldung der Altersrente sowie das Anmeldeformular. Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlun…

Auf der Website der SVA Zürich finden Sie nützliche Informationen zur Anmeldung der Altersrente sowie das Anmeldeformular.

Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Renten eine frühzeitige Anmeldung mindestens 6 Monate vor Rentenbeginn erforderlich ist.

Familienzulagen und Mutterschafts-/Vaterschaftsentschädigung

Auf der Website der SVA Zürich finden Sie nützliche Informationen zur Mutterschafts- und Vaterschaftsentschädigung sowie zu den Familienzulagen. …

Auf der Website der SVA Zürich finden Sie nützliche Informationen zur Mutterschafts- und Vaterschaftsentschädigung sowie zu den Familienzulagen.

Hausangestellte | Vereinfachtes Abrechnungsverfahren

Wer eine Raumpflegerin, eine Haushaltshilfe oder einen Babysitter beschäftigt, ist verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge abzurechnen. Im Privathaushalt ist jede entlöhnte Tätigkei…

Wer eine Raumpflegerin, eine Haushaltshilfe oder einen Babysitter beschäftigt, ist verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge abzurechnen.

Im Privathaushalt ist jede entlöhnte Tätigkeit beitragspflichtig. Wer Hausangestellte beschäftigt, meldet sich bei der kantonalen Ausgleichskasse an, um die Sozialversicherungsbeiträge abzurechnen.


Davon ausgenommen sind sogenannte Sackgeldjobs.
Einkommen bis CHF 750.00 pro Privathaushalt und Kalenderjahr sind beitragsfrei, sofern der Arbeitnehmer im betreffenden Kalenderjahr höchstens 25-jährig wird und keine Sozialversicherungsbeiträge verlangt.


Vereinfachtes Abrechnungsverfahren mit Steuerabzug
Hausdienstarbeitgebende können das vereinfachte Abrechnungsverfahren wählen. Es ist ideal für kurzfristige oder im Umfang geringe Arbeitsverhältnisse: Der Arbeitgeber zieht die Beiträge an AHV, IV, EO, Arbeitslosenversicherung und Steuer vom massgebenden Lohn ab und rechnet mit seiner Ausgleichskasse jeweils per Ende Jahr ab. Die Ausgleichskasse schickt den Arbeitnehmenden für die Steuererklärung eine Bescheinigung über die abgelieferte Steuer. Deshalb braucht der Arbeitgeber keinen Lohnausweis auszufüllen.

 

Weitere Informationen können Sie den Links entnehmen.

Invalidenrente (IV)

Sind Sie aufgrund eines körperlichen, psychischen oder geistigen Gesundheitsschadens –  dauerhaft oder längere Zeit nicht (oder nur noch teilweise) erwerbsfähig? Eine IV-Anmeldung sol…

Sind Sie aufgrund eines körperlichen, psychischen oder geistigen Gesundheitsschadens –  dauerhaft oder längere Zeit nicht (oder nur noch teilweise) erwerbsfähig?

Eine IV-Anmeldung sollte möglichst früh eingereicht werden, da eine verspätete Anmeldung zu Kürzungen bei bestimmten Leistungen führen kann.

Auf der Website der SVA Zürich finden Sie nützliche Informationen zur Anmeldung der IV sowie das Anmeldeformular.

Nichterwerbstätige (NE) | AHV Beitragspflicht

Die AHV, die IV und die EO sind ein wichtiger Teil der obligatorischen schweizerischen Sozialversicherung. Alle in der Schweiz wohnenden oder erwerbstätigen Personen sind versichert und …

Die AHV, die IV und die EO sind ein wichtiger Teil der obligatorischen schweizerischen Sozialversicherung. Alle in der Schweiz wohnenden oder erwerbstätigen Personen sind versichert und müssen Beiträge bezahlen. Die Beiträge sind lückenlos zu bezahlen.

Die AHV unterscheidet zwischen Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen.

Als Nichterwerbstätige gelten Personen, die kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielen.

Fehlende Beitragsjahre können zu einer Kürzung der Renten führen.

Wenn Sie nicht erwerbstätig und noch nicht von einer Ausgleichskasse für die Beitragszahlung erfasst sind, müssen Sie sich selbst bei der Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons oder bei der Zweigstelle anmelden.

Es ist Sache der Versicherten, sich um ihre Beitragspflicht zu kümmern. 

Weiterführende Informationen können Sie den folgenden Links entnehmen.

Obligatorische Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Wer in der Schweiz wohnt hat das Recht und die Pflicht, sich für die Heilungskosten bei Krankheit und Unfall zu versichern (K…

Die Krankenversicherung ist in der Schweiz obligatorisch.

Wer in der Schweiz wohnt hat das Recht und die Pflicht, sich für die Heilungskosten bei Krankheit und Unfall zu versichern (Krankenpflege-Grundversicherung). Dadurch erhalten alle EinwohnerInnen Zugang zu einer qualitativ hochstehenden und umfassenden Gesundheitsversorgung.

Die Krankenpflege-Grundversicherung ist ein Werk der Solidarität zwischen Gesunden und Kranken über die gesamte Bevölkerung hinweg. Sie gewährleistet allen dieselben Versicherungsleistungen, unabhängig davon, welchen anerkannten Krankenversicherer man gewählt hat. Ein Versicherungswechsel in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ist hinsichtlich des Leistungsumfangs mit keinerlei Nachteilen verbunden.

Allgemeine Informationen zur Krankenversicherung nach Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) finden auf der Seite des Bundesamtes für Gesundheit.

 

Sind Sie in der Schweiz versicherungspflichtig?

Wer in der Schweiz Wohnsitz hat, ist grundsätzlich verpflichtet, bei einem schweizerischen Krankenversicherer versichert zu sein (Krankenpflege-Grundversicherung).

Zuzüger aus dem Ausland müssen sich innerhalb von drei Monaten nach Einreise versichern.


Kann ich mich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen?

Für wenige Personengruppen und lediglich auf Gesuch hin ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich. Ob Sie die Voraussetzungen zur Befreiung von der Versicherungspflicht erfüllen, entscheidet die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA Zürich). Informieren Sie sich hier.

Den Link zum Online-Befreiungsgesuch finden Sie unten bei den Online-Diensten.

 

Individuelle Prämienverbilligung

Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Thema Prämienverbilligung (IPV).

 

Ein Prämienvergleich lohnt sich

Ein Wechsel der Krankenkasse führt im Kanton Zürich nicht selten zu einer höheren Entlastung als die Prämienverbilligung. In Kombination von beidem kann das Haushaltbudget spürbar geschont werden. Beachten Sie die Kündigungsfristen, wenn Sie die Krankenkasse wechseln wollen.

Für weitere Informationen besuchen Sie die Seite priminfo.ch

 

Selbständigerwerbende (SE) | AHV Beitragspflicht

Auf der Website der SVA Zürich finden Sie nützliche Informationen zur Anmeldung der Selbständigkeit sowie das Anmeldeformular.

Auf der Website der SVA Zürich finden Sie nützliche Informationen zur Anmeldung der Selbständigkeit sowie das Anmeldeformular.

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