Zusatzleistungen zur AHV/IV
Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV helfen dort, wo Renten und Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken.
Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus.
Ab dem 1. Oktober 2022 ist die SVA Zürich (Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich) für die Auszahlungen und Bearbeitungen sämtlicher Ergänzungsleistungsfälle der Gemeinde Bonstetten. Die Mitarbeitenden der SVA Zürich geben Auskünfte und beurteilen eine Anspruchsberechtigung gemäss der gesetzlichen Bestimmungen.
Bitte wenden sie sich an :
Anmeldungen / Mutationen Telefon direkt: 044 448 50 50
Krankheitskosten Telefon direkt: 044 448 55 60
SVA Zürich
Röntgenstrasse 17
Postfach
8087 Zürich
Link Merkblätter Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
Link Online-Rechner Ergänzungsleistungen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
AHV-Zweigstelle | 044 701 95 14 | sibylle.colombo@bonstetten.ch |
Name | Beschreibung |
---|