Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV helfen dort, wo Renten und Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken.

Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus.

Ab dem 1. Oktober 2022 ist die SVA Zürich (Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich) für die Auszahlungen und Bearbeitungen sämtlicher Ergänzungsleistungsfälle der Gemeinde Bonstetten. Die Mitarbeitenden der SVA Zürich geben Auskünfte und beurteilen eine Anspruchsberechtigung gemäss der gesetzlichen Bestimmungen.

 

Bitte wenden sie sich an :

Anmeldungen / Mutationen       Telefon direkt: 044 448 50 50
Krankheitskosten                       Telefon direkt: 044 448 55 60

 

SVA Zürich                     
Röntgenstrasse 17
Postfach
8087 Zürich

 

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