Umzug / Wohnungswechsel
Sie sind innerhalb von Bonstetten umgezogen?
Bitte melden Sie Ihren Umzug innerhalb von 14 Tagen am Schalter oder online. Welche Unterlagen wir benötigen, sehen Sie weiter unten. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter, kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail.
Adressänderung / Umzug innerhalb von Bonstetten
Sie ziehen innerhalb von Bonstetten um?
Damit wir Ihren Adress- / Wohnungswechsel in unserem Einwohnerregister ändern können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit Umzug bei uns am Schalter oder online ummelden.
Sie können uns Ihren Adresswechsel online mittels eUmzug melden.
Für die Ummeldung am Schalter bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Schweizer Staatsangehörige
- persönlicher Ausweis (IDK oder Pass)
- Wohnungsausweis oder Mietvertrag
- bei Untermiete: Bestätigung Eigentümer/in oder Verwaltung
Ausländische Staatsangehörige
- Reisepass oder Identitätskarte
- Ausländerausweis
- Wohnungsausweis oder Mietvertrag
- bei Untermiete: Bestätigung Eigentümer/in oder Verwaltung
Es fallen die Gebühren gemäss Ausländerrechtlicher Gebührenordnung an.
Spezialfälle
In den folgenden Fällen sind zusätzliche Formulare erforderlich. Bitte laden Sie das Formular vorgängig herunter und bringen Sie dieses ausgefüllt mit den benötigten Beilagen zur Anmeldung mit.
- Verheiratete, bei einer Trennung
Falls Sie und Ihr/e Ehepartner/in oder Ihr/e eingetragene/r Partner/in nicht zusammen umziehen: Erklärung Trennung oder getrennte Wohnsitze
- Umzug mit minderjährigen Kindern
Falls Sie als Eltern getrennt Wohnsitze haben oder nicht zusammen umziehen: Meldeformular Wohnadresse Minderjähriger
Informationen zum eUmzugCH | online Umzugsmeldung
- Ausländische Staatsangehörige müssen für den Abschluss des eUmzugs die anfallenden ausländerrechlichen Gebühren direkt online bezahlen.
- Die für die Adressänderung benötigten Dokumente (siehe unten) können während dem Eingabeprozess des eUmzugs hochgeladen oder uns anschliessend via E-Mail zu gesandt werden an einwohnerdienste@bonstetten.ch. Falls Sie kein Scan-Gerät zur Verfügung haben, können Sie mit Ihrem Mobiltelefon Fotos der Dokumente machen. Achten Sie dabei auf eine gute Qualität (Lesbarkeit, Belichtung, Format).
Meldefrist / Ordnungsbusse
Die Meldefrist (gesetzliche Frist) beträgt 14 Tage ab Umzug.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldefrist eine Ordnungsbusse von Fr. 100.- (§3 i.V.m. §31 MERG und §2 Ziff. Anhang 1 Ziff. 1 KOBV) zur Folge haben kann.
Adressänderung von minderjährigen Kindern
Sind die Eltern getrennt oder geschieden benötigen wir für die Ummeldung der gemeinsamen minderjährigen Kinder folgende Unterlagen:
- Gemeinsame elterliche Sorge, getrennte Wohnsitze der Eltern
Eltern mit getrennten Wohnsitzen, die sich die elterliche Sorge teilen (gemeinsame elterliche Sorge), bringen zur Adressänderung ihrer Kinder das Meldeformular Wohnadresse Minderjähriger mit. Allfällige Entscheide zur elterlichen Sorge der KESB oder des Gerichtes sind ebenfalls mitzubringen.
- Alleinige elterliche Sorge
Steht einem Elternteil die alleinige elterliche Sorge zu, ist dem Bereich Einwohnerdienste eine entsprechende Erklärung abzugeben. Bitte füllen Sie auf der Seite 1 des Formulars die Personalien aus von den Elternteilen und den Kindern und unterschreiben Sie die Erklärung auf der Seite 2. Allfällige Entscheide zur elterlichen Sorge der KESB oder des Gerichtes sind ebenfalls mitzubringen.
- Ummeldung via eUmzug
Wird eine Adressänderung über den eUmzug gemeldet, kann das ausgefüllte und unterschriebene Formular den Einwohnerdiensten via E-Mail zugestellt werden.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Beschreibung |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Einwohnerdienste | 044 701 95 00 | einwohnerdienste@bonstetten.ch |