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Umzug ins Alters- / Pflegeheim

Planen Sie einen Umzug ins Alters- oder Pflegeheim?

Dann nehmen Sie mit den Einwohnerdiensten Kontakt auf zwecks Regelung Ihres Aufenthaltsstatus. 

Hilfreiche Informationen finden Sie im Merkblatt unten.

 

Vertreter / Vollmacht

Kann sich die Person, welche ins Alters- / Pflegeheim zieht, nicht mehr selber ummelden, muss uns der Stellvertreter eine Vollmacht inklusive Ausweiskopie der betreffenden Person vorweisen. Wurde ein Vorsorgeauftrag erstellt und durch die KESB validiert, ist keine Vollmacht notwendig.
 

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