Planen Sie einen Umzug ins Alters- oder Pflegeheim?

Dann nehmen Sie mit den Einwohnerdiensten Kontakt auf zwecks Regelung Ihres Aufenthaltsstatus. 

Grundsätzlich (mit wenigen Ausnahmen) können Sie Ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in Bonstetten beibehalten oder Ihren Wohnsitz an den Ort des Heims verlegen. 

Für die Pflegefinanzierung und die Ergänzungsleistungen bleibt die letzte Wohngemeinde vor dem Heimeintritt zuständig. 
 

Vertreter / Vollmacht

Kann sich die Person, welche ins Alters- / Pflegeheim zieht, nicht mehr selber ummelden, muss uns der Stellvertreter eine Vollmacht inklusive Ausweiskopie der betreffenden Person vorweisen. Wurde ein Vorsorgeauftrag erstellt und durch die KESB validiert, ist keine Vollmacht notwendig.
 

Wohnsitz in Bonstetten / Adressänderung

Entscheiden Sie sich dafür Ihren Wohnsitz in Bonstetten beizubehalten, müssen Sie den Einwohnerdiensten Ihre Adressänderung mitteilen. Sie bleiben dann weiterhin im Einwohner-, Stimm- und Steuerregister von Bonstetten, jedoch ohne Adresse in der Gemeinde. Wir tragen bei uns die Adresse des Alters- oder Pfegeheims ein. 

Erkundigen Sie sich, bei der Einwohnerkontrolle der Heimgemeinde, ob Sie sich als Wochenaufenthalter/in anmelden müssen. Für die Anmeldung als Wochenaufenthalter/in benötigen Sie einen Aufenthaltsausweis. Den Aufenthaltsausweis können Sie über den Online-Schalter bestellen oder persönlich an unserem Schalter erwerben. Für den Heimaufenthalt stellen wir unbefristete Aufenthaltsausweise aus. 
 

Wohnsitz in der Heimgemeinde / Abmeldung

Entscheiden Sie sich dafür Ihren Wohnsitz in die Heimgemeinde zu verlegen, müssen Sie sich bei den Einwohnerdiensten abmelden. 

Nach erfolgter Abmeldung müssen Sie sich bei Ihrer neuen Wohngemeinde anmelden. 

Wir empfehlen Ihnen dies vorgängig mit der Heimgemeinde abzuklären, damit die Meldeverhältnisse klar geregelt werden können.

 

Zugehörige Objekte