Todesfall zu Hause

Verstirbt eine Person zu Hause, stellt der Arzt den Tod fest und stellt eine ärztliche Todesbescheinigung aus. Die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung geben Sie beim Bestattungsamt ab.

Die Polizei ist nur bei unnatürlichen Todesfällen wie Unfällen oder einem Suizid hinzuzuziehen.

 

Meldung an das Bestattungsamt Bonstetten

Melden Sie sich unter der Telefon-Nr. 044 701 95 22, damit ein Termin beim Bestattungsamt für die Anmeldung des Todesfalls vereinbart werden kann. 

Das Bestattungsamt wird die Überführung des Leichnams mit dem Bestatter organisieren. 
Ausserhalb der Öffnungszeiten kann direkt mit dem Bestatter, Bossardt Bestattungen AG, Tel. 044 710 99 70, Kontakt aufgenommen werden.

Das Bestattungsamt veranlasst neben der Überführung alles Weitere, in Absprache mit den Angehörigen.


Bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • die ärztliche Todesbescheinigung (falls zu Hause gestorben)
  • Identitätskarte, Pass, Ausländerausweis etc. der verstorbenen Person (falls vorhanden)
  • die Meldebestätigung bzw. den Schriftenempfansschein (falls vorhanden)
  • das Familienbüchlein (falls vorhanden)


Folgende Fragen werden beim Bestattungsamt geklärt:

  • Art der Bestattung (Erdbestattung oder Kremation)
  • Ort, Datum und Zeit der Bestattung und Abdankung
  • Art des Grabes;
    Erdbestattung: Erdgrab, Familiengrab, Kindergrab
    Urnenbestattung: Urnen-Reihengrab, Urnengemeinschaftsgrab, Urnenhain, Aschengrab, Urnengrab ohne Namensnennung

 

An was muss sonst noch gedacht werden

  1. Benachrichtigungen der Angehörigen, Freunde, Vereine, Verbände und des Arbeitsgebers des/der Verstorbenen.
  2. Eventuell  Termin mit Kirche/Pfarrer für Abdankung/Beisetzung vereinbaren.
  3. Druck der Leitzirkulare in Auftrag geben und Todesanzeigen publizieren lassen. Trauerkuverts vorbeziehen und während Druckzeit adressieren.
  4. Eventuell  Besprechen der kirchlichen Abdankung und des Nachrufes mit dem Pfarrer oder der gewünschten Person.
  5. Mitteilung an Versicherungen, Krankenkasse, Pensionskasse, AHV.
  6. Amtlicher Todesschein bestellen beim Zivilstandsamt des Sterbeortes (Bonstetten: Zivilstandskreis Sihltal-Albis, 044 711 77 93).
  7. Wenn ein Testament vorhanden ist, zur Eröffnung an das Bezirksgericht Affoltern a.A. einsenden.
  8. Eventuell  amtliche Erbbescheinigung schriftlich bestellen beim Bezirksgericht Affoltern a.A..
  9. Friedhofgärtner: Guggenbühl Pflanzen AG, Bonstetten, 044 701 80 40.

 

Zugehörige Objekte

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Nummer Name Inkrafttreten
860.1 Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen 1. August 2022
860.11 Friedhof- und Bestattungsreglement 1. September 2022
Name Beschreibung