Tod & Bestattung
Suchen Sie Informationen zum Dokumentendepot beim Bestattungsamt?
Ist eine nahenstehende Person verstorben?
Hier finden Sie Informationen rund um das Thema Todesfall. Bei Fragen stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch oder via E-Mail zur Verfügung.
Termin für Anmeldung eines Todesfalls:
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Hinterlegung von Testament, Erbvertrag und Bestattungswunsch
Das Bestattungsamt ist Hinterlegungsort von Testamenten, Erbverträgen und Bestattungswünschen.
Das Bestattungsamt bewahrt diese auf und leitet sie nach Kenntnisnahme eines Todesfalles an die zuständige Amtsstelle weiter. Bestattungswünsche werden den Angehörigen eröffnet und beim Todesfall berücksichtigt.
Ausführliche Informationen finden Sie in den entsprechenden Richtlinien.
Bei allfälligen Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen das Bestattungsamt (Tel. 044 701 95 22) gerne zur Verfügung.
Gebühren
Die Gebühr für die Hinterlegung beträgt Fr. 25.00.
Form der Hinterlegung
- Alle zu hinterlegenden Dokumente sind in einem verschlossenen Kuvert beim Bestattungsamt abzugeben.
- Auf dem Kuvert sind die Personalien des Hinterlegende festzuhalten sowie anzugeben, ob es sich beim Inhalt des Kuverts um ein Testament, Erbvertrag oder Bestattungswunsch handelt.
- Das Kuvert ist durch die einreichende Person zu visieren.
Todesfall, was ist zu tun?
Todesfall zu Hause
Verstirbt eine Person zu Hause, stellt der Arzt den Tod fest und stellt eine ärztliche Todesbescheinigung aus. Die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung geben Sie beim Bestattungsamt ab.
Die Polizei ist nur bei unnatürlichen Todesfällen wie Unfällen oder einem Suizid hinzuzuziehen.
Meldung an das Bestattungsamt Bonstetten
Melden Sie sich unter der Telefon-Nr. 044 701 95 22, damit ein Termin beim Bestattungsamt für die Anmeldung des Todesfalls vereinbart werden kann.
Das Bestattungsamt wird die Überführung des Leichnams mit dem Bestatter organisieren.
Ausserhalb der Öffnungszeiten kann direkt mit dem Bestatter, Bossardt Bestattungen AG, Tel. 044 710 99 70, Kontakt aufgenommen werden.
Das Bestattungsamt veranlasst neben der Überführung alles Weitere, in Absprache mit den Angehörigen.
Bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- die ärztliche Todesbescheinigung (falls zu Hause gestorben)
- Identitätskarte, Pass, Ausländerausweis etc. der verstorbenen Person (falls vorhanden)
- die Meldebestätigung bzw. den Schriftenempfansschein (falls vorhanden)
- das Familienbüchlein (falls vorhanden)
Folgende Fragen werden beim Bestattungsamt geklärt:
- Art der Bestattung (Erdbestattung oder Kremation)
- Ort, Datum und Zeit der Bestattung und Abdankung
- Art des Grabes;
Erdbestattung: Erdgrab, Familiengrab, Kindergrab
Urnenbestattung: Urnen-Reihengrab, Urnengemeinschaftsgrab, Urnenhain, Aschengrab, Urnengrab ohne Namensnennung
An was muss sonst noch gedacht werden
- Benachrichtigungen der Angehörigen, Freunde, Vereine, Verbände und des Arbeitsgebers des/der Verstorbenen.
- Eventuell Termin mit Kirche/Pfarrer für Abdankung/Beisetzung vereinbaren.
- Druck der Leitzirkulare in Auftrag geben und Todesanzeigen publizieren lassen. Trauerkuverts vorbeziehen und während Druckzeit adressieren.
- Eventuell Besprechen der kirchlichen Abdankung und des Nachrufes mit dem Pfarrer oder der gewünschten Person.
- Mitteilung an Versicherungen, Krankenkasse, Pensionskasse, AHV.
- Amtlicher Todesschein bestellen beim Zivilstandsamt des Sterbeortes (Bonstetten: Zivilstandskreis Sihltal-Albis, 044 711 77 93).
- Wenn ein Testament vorhanden ist, zur Eröffnung an das Bezirksgericht Affoltern a.A. einsenden.
- Eventuell amtliche Erbbescheinigung schriftlich bestellen beim Bezirksgericht Affoltern a.A..
- Friedhofgärtner: Guggenbühl Pflanzen AG, Bonstetten, 044 701 80 40.
Zugehörige Objekte
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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860.11 | Friedhof- und Bestattungsreglement | 1. September 2022 |
860.2 | Richtlinien für die Handhabung des Dokumentendepots des Bestattungsamtes | 1. Mai 2019 |
Name | Beschreibung |
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Name | Download |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bestattungsamt | 044 701 95 22 | bestattungsamt@bonstetten.ch |