Waffenerwerbsschein - Gesuch um Erteilung

Ein Waffenerwerbsschein kann für höchstens 3 Waffen ausgestellt werden. Der Waffenerwerbsschein ist aber nur für einen Verkäufer gültig.

Benötigte Unterlagen:

Ausländerinnen und Ausländer zusätzlich;

  • Kopie des Ausländerausweises
  • ohne Niederlassungsbewilligung: eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt

Einreichen an:
Gemeindeverwaltung Bonstetten, Bereich Sicherheit, Am Rainli 2, 8906 Bonstetten

Gebühren:

  • CHF 50.00
  • CHF 20.00 für wesentliche Waffenbestandteile

Gültigkeit:

  • 6 Monate
  • verlängerbar um 3 Monate (Gebühr CHF 20.00)

Hinweis:
Mit der Änderung Waffengesetz per 15. August 2019 an die EU-Waffenrichtlinien sind halbautomatische Zentralfeuerwaffen mit Ladevorrichtungen mit hoher Kapazität verboten.
Für den Erwerb wird eine kantonale Ausnahmebewilligung benötigt.

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