Waffenerwerbsschein - Gesuch um Erteilung
Ein Waffenerwerbsschein kann für höchstens 3 Waffen ausgestellt werden. Der Waffenerwerbsschein ist aber nur für einen Verkäufer gültig.
Benötigte Unterlagen:
- Kopie eines gültigen amtlichen Ausweises (Identitätskarte oder Pass)
- Fragebogen zum Gesuch um Waffenerwerbsschein
Ausländerinnen und Ausländer zusätzlich;
- Kopie des Ausländerausweises
- ohne Niederlassungsbewilligung: eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt
Einreichen an:
Gemeindeverwaltung Bonstetten, Bereich Sicherheit, Am Rainli 2, 8906 Bonstetten
Gebühren:
- CHF 50.00
- CHF 20.00 für wesentliche Waffenbestandteile
Gültigkeit:
- 6 Monate
- verlängerbar um 3 Monate (Gebühr CHF 20.00)
Hinweis:
Mit der Änderung Waffengesetz per 15. August 2019 an die EU-Waffenrichtlinien sind halbautomatische Zentralfeuerwaffen mit Ladevorrichtungen mit hoher Kapazität verboten.
Für den Erwerb wird eine kantonale Ausnahmebewilligung benötigt.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Sicherheit, Gesundheit und Soziales | 044 701 95 22 | sicherheit@bonstetten.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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Waffenerwerb |