Möchten Sie eine Waffe erwerben, mieten, ausleihen, erhalten Sie diese geschenkt oder erben diese?

Je nach Art der Waffe benötigen Sie einen schriftlichen Vertrag, einen Waffenerwerbsschein oder eine kantonale Ausnahmebewilligung. Genau Informationen finden Sie weiter unten (klicken Sie auf "alles anzeigen").

Waffenerwerbsschein

Melde-, Bewilligungspflicht oder Ausnahmebewilligung? Ob für den Erwerb einer Waffe eine Bewilligung erforderlich ist, können Sie den nachfolgenden Unterlagen bzw. Links entnehmen: …

Melde-, Bewilligungspflicht oder Ausnahmebewilligung?

Ob für den Erwerb einer Waffe eine Bewilligung erforderlich ist, können Sie den nachfolgenden Unterlagen bzw. Links entnehmen:

 

Verbotene Waffen (Erwerb mit kantonaler Ausnahmebewilligung)

Mit der Änderung des Waffengesetzes per 15. August 2019 und Anpassung an die EU-Waffenrichtlinien sind folgende Waffen verboten:

  • halbautomatische Zentralfeuerwaffen mit Ladevorrichtungen mit hoher Kapazität

Für deren Erwerb wird eine kantonale Ausnahmebewilligung „klein“ benötigt.


Weitere Informationen:


Zuständige Stelle:

Kantonspolizei Zürich
Fachgruppe Waffen/Sprengstoffe
Postfach
8010 Zürich

058 648 35 40 / waffen-sprengstoffe@kapo.zh.ch

 

Bewilligungspflichtige Waffen (Erwerb mit Waffenerwerbsschein)

Für folgende Waffen wird ein Waffenerwerbsschein benötigt:

  • Revolver
  • Unterhebelrepetierer (lever action)
  • Vorderschaftrepetierer (pump action)
  • Ausländische Ordonanzrepetiergewehre (welche nicht für das Schiesswesen ausser Dienst zugelassen sind)
  • Halbautomatische Gewehre (bei halbautomatischen Gewehren für Zentralfeuermunition (z.B. Kaliber 223 Rem.), wie Stgw PE 90, darf die Kapazität des Magazins 10 Patronen nicht übersteigen)
  • Selbstladeflinten (Kapazität des Magazins darf 10 Patronen nicht übersteigen)
  • eigene Ordonnanzwaffe, welche direkt von der Armee übernommen wird


Zuständige Stelle:

Gemeinde Bonstetten
Bereich Sicherheit
Am Rainli 2
8906 Bonstetten

sicherheit@bonstetten.ch


Das Gesuch ist vollständig ausgefüllt mit folgenden Beilagen einzureichen:


Ausländer*innen zusätzlich:

  • Kopie des Ausländerausweises
  • ohne Niederlassungsbewilligung: eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt


Die Gebühren betragen: 

Waffenerwerbsschein 
für den Erwerb von max. 3 Waffen beim selben Verkäufer
CHF 50.00
Waffenerwerbsschein für wesentliche Waffenbestandteile CHF 20.00
Verlängerung Waffenerwerbsschein um 3 Monate CHF 20.00


 

Zugehörige Objekte