Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV helfen dort, wo Renten und Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus. Die SVA Zürich (Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich) ist für die Auszahlungen und Bearbeitungen sämtlicher Ergänzungsleistungsfälle der Gemeinde Bonstetten. Die Mitarbeitenden der SVA Zürich geben Auskünfte und beurteilen eine Anspruchsberechtigung gemäss der gesetzlichen Bestimmungen.

Kontakt:
Anmeldungen / Mutationen       Tel. direkt: 044 448 50 50
Krankheitskosten                       Tel. direkt: 044 448 55 60

SVA ZürichRöntgenstrasse 17, Postfach, 8087 Zürich

 

Änderung der Zusatzleistungsverordnung per 1.1.2025

Altersrentnerinnen und -rentner in finanziell bescheidenen Verhältnissen haben Anspruch auf Zusatzleistungen zur AHV. Neu wird über diese Zusatzleistungen auch Betreuung im Alltag finanziert. So wollen Kanton und Gemeinden älteren Einwohnerinnen und Einwohnern im Kanton Zürich ermöglichen, dass sie lange und selbstbestimmt in ihrem Zuhause leben und sich am gesellschaftlichen Leben beteiligen können. Auch wenn sie nicht mehr so mobil sind oder andere körperliche, psychische oder mentale Leiden haben.

Detaillierte Informationen folgen zur gegebener Zeit.

Aus dem nachfolgenden Merkblatt des Kantonalen Sozialamtes (unter Publikationen) können Sie zudem entnehmen, welche Unterstützung künftig finanziert und wie das neue Verfahren ablaufen wird.

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