Waffenerwerbsschein
Melde-, Bewilligungspflicht oder Ausnahmebewilligung?
Ob für den Erwerb einer Waffe eine Bewilligung erforderlich ist, können Sie den nachfolgenden Unterlagen bzw. Links entnehmen:
- Bundesamt für Polizei, fedpol
- Schema Besitz Halbautomaten, Kantonspolizei Zürich
- Broschüre, Waffen in Kürze (Download PDF)
Verbotene Waffen (Erwerb mit kantonaler Ausnahmebewilligung)
Mit der Änderung des Waffengesetzes per 15. August 2019 und Anpassung an die EU-Waffenrichtlinien sind folgende Waffen verboten:
- halbautomatische Zentralfeuerwaffen mit Ladevorrichtungen mit hoher Kapazität
Für deren Erwerb wird eine kantonale Ausnahmebewilligung „klein“ benötigt.
Weitere Informationen:
Zuständige Stelle:
Kantonspolizei Zürich
Fachgruppe Waffen/Sprengstoffe
Postfach
8010 Zürich
058 648 35 40 / waffen-sprengstoffe@kapo.zh.ch
Bewilligungspflichtige Waffen (Erwerb mit Waffenerwerbsschein)
Für folgende Waffen wird ein Waffenerwerbsschein benötigt:
- Revolver
- Unterhebelrepetierer (lever action)
- Vorderschaftrepetierer (pump action)
- Ausländische Ordonanzrepetiergewehre (welche nicht für das Schiesswesen ausser Dienst zugelassen sind)
- Halbautomatische Gewehre (bei halbautomatischen Gewehren für Zentralfeuermunition (z.B. Kaliber 223 Rem.), wie Stgw PE 90, darf die Kapazität des Magazins 10 Patronen nicht übersteigen)
- Selbstladeflinten (Kapazität des Magazins darf 10 Patronen nicht übersteigen)
- eigene Ordonnanzwaffe, welche direkt von der Armee übernommen wird
Zuständige Stelle:
Gemeinde Bonstetten
Bereich Sicherheit
Am Rainli 2
8906 Bonstetten
Das Gesuch ist vollständig ausgefüllt mit folgenden Beilagen einzureichen:
- Kopie eines gültigen amtlichen Ausweises (Identitätskarte oder Pass)
- Fragebogen zum Gesuch um Waffenerwerbsschein
Ausländer*innen zusätzlich:
- Kopie des Ausländerausweises
- ohne Niederlassungsbewilligung: eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt
Die Gebühren betragen:
Waffenerwerbsschein für den Erwerb von max. 3 Waffen beim selben Verkäufer |
CHF 50.00 |
Waffenerwerbsschein für wesentliche Waffenbestandteile | CHF 20.00 |
Verlängerung Waffenerwerbsschein um 3 Monate | CHF 20.00 |
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Sicherheit, Gesundheit und Soziales | 044 701 95 22 | sicherheit@bonstetten.ch |
Name |
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Waffenerwerb |
Name | Download |
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Name | Beschreibung |
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