Melde-, Bewilligungspflicht oder Ausnahmebewilligung?

Ob für den Erwerb einer Waffe eine Bewilligung erforderlich ist, können Sie den nachfolgenden Unterlagen bzw. Links entnehmen:

 

Verbotene Waffen (Erwerb mit kantonaler Ausnahmebewilligung)

Mit der Änderung des Waffengesetzes per 15. August 2019 und Anpassung an die EU-Waffenrichtlinien sind folgende Waffen verboten:

  • halbautomatische Zentralfeuerwaffen mit Ladevorrichtungen mit hoher Kapazität

Für deren Erwerb wird eine kantonale Ausnahmebewilligung „klein“ benötigt.


Weitere Informationen:


Zuständige Stelle:

Kantonspolizei Zürich
Fachgruppe Waffen/Sprengstoffe
Postfach
8010 Zürich

058 648 35 40 / waffen-sprengstoffe@kapo.zh.ch

 

Bewilligungspflichtige Waffen (Erwerb mit Waffenerwerbsschein)

Für folgende Waffen wird ein Waffenerwerbsschein benötigt:

  • Revolver
  • Unterhebelrepetierer (lever action)
  • Vorderschaftrepetierer (pump action)
  • Ausländische Ordonanzrepetiergewehre (welche nicht für das Schiesswesen ausser Dienst zugelassen sind)
  • Halbautomatische Gewehre (bei halbautomatischen Gewehren für Zentralfeuermunition (z.B. Kaliber 223 Rem.), wie Stgw PE 90, darf die Kapazität des Magazins 10 Patronen nicht übersteigen)
  • Selbstladeflinten (Kapazität des Magazins darf 10 Patronen nicht übersteigen)
  • eigene Ordonnanzwaffe, welche direkt von der Armee übernommen wird


Zuständige Stelle:

Gemeinde Bonstetten
Bereich Sicherheit
Am Rainli 2
8906 Bonstetten

sicherheit@bonstetten.ch


Das Gesuch ist vollständig ausgefüllt mit folgenden Beilagen einzureichen:


Ausländer*innen zusätzlich:

  • Kopie des Ausländerausweises
  • ohne Niederlassungsbewilligung: eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt


Die Gebühren betragen: 

Waffenerwerbsschein 
für den Erwerb von max. 3 Waffen beim selben Verkäufer
CHF 50.00
Waffenerwerbsschein für wesentliche Waffenbestandteile CHF 20.00
Verlängerung Waffenerwerbsschein um 3 Monate CHF 20.00


 

Zugehörige Objekte