Sollten Sie die Steuererklärungsformulare oder das Schreiben mit dem Zugangscode für die elektronische Einreichung der Steuererklärung bis Ende Januar nicht erhalten, sind sie verpflichtet, diese Formulare bzw. Angaben bei der Gemeinde Bonstetten, Bereich Steuern anzufordern.

 

Online-Steuererklärung ZHprivateTax

Ab der Steuerperiode 2020 haben alle natürlichen Personen die Möglichkeit, die Steuererklärung komplett online einzureichen. Die Unterschrift fällt weg und die Beilagen können elektronisch übermittelt werden. 

 

Offline-Steuererklärung mittels Software Private Tax 

Die Software ZHprivateTax kann kostenlos heruntergeladen werden und von Windows-, Mac- und Linux-Benutzern verwendet werden.

Mit Unterstützung der Software können Sie die Steuererklärung offline erstellen. Die ausgefüllte Steuererklärung wird anschliessend ausgedruckt und unterzeichnet. Zusammen mit den erforderlichen Beilagen und den Ihnen zugestellten, unausgefüllten Steuererklärungs-Formularen kann die Offline-Steuererklärung in Papierform eingereicht werden.
 

Einreichungsfrist / Fristerstreckung

Die allgemeine Frist zur Einreichung der Steuererklärung endet für natürliche Personen am 31. März.

Selbstständigerwerbende und nicht im Kanton Zürich wohnhafte Steuerpflichtige mit einer Betriebsstätte oder Liegenschaftenbesitz in Bonstetten erhalten von Amtes wegen eine verlängerte Frist bis zum 30. September.

Können Sie die Steuererklärung mit den erforderlichen Unterlagen nicht innert dieser Frist einreichen, besteht die Möglichkeit, diese vor Ablauf der Einreichefrist online oder beim Bereich Steuern zu erstrecken.

Bitte beachten Sie, dass eine abgelaufene Frist nicht mehr erstreckt werden kann.

 

Zugehörige Objekte