Beurkundung der Geburt

Der Spital oder die Hebamme meldet die Geburt dem zuständigen Zivilstandsamt des Geburtsorts. Die Geburt wird anschliessend durch das Zivilstandsamt im schweizerischen Zivilstandsregister eingetragen.

Die Geburtsurkunde können Sie beim Zivilstandsamt des Geburtsorts Ihres Kindes bestellen. 

 

Registrierung im Einwohnerregister

Die Einwohnerdienste am Wohnort der Eltern erhalten vom Zivilstandsamt automatisch eine Geburtsmitteilung und erfassen das neugeborene Kind daraufhin im Einwohnerregister. Die Einwohnerdienste kontaktieren anschliessend die Eltern, um die Konfession/Religion des Kindes abzuklären und den Krankenversicherungsnachweis einzufordern. 

 

Nicht miteinander verheiratete Eltern

(Künftige) Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, können die Vaterschaftsanerkennung beim Zivilstandskreis Sihltal-Albis vornehmen. Die Anerkennung kann vor oder nach der Geburt des Kindes erfolgen. Es wird empfohlen, die Kindesanerkennung bereits vor der Geburt vorzunehmen. Vereinbaren Sie dazu telefonisch einen Termin beim Zivilstandsamt.

Die Beantragung der gemeinsamen elterlichen Sorge durch die Kindseltern kann unmittelbar nach der Beurkundung der Anerkennung ebenfalls beim Zivilstandsamt erfolgen. 

Ausführliche Informationen zur Kindesanerkennung und zur gemeinsamen elterlichen Sorge finden Sie unter: www.bj.admin.ch/bj/de/home/gesellschaft/zivilstand/merkblaetter.html
 

Haben Sie Fragen bezüglich gemeinsamer elterlicher Sorge, Erziehungsgutschriften (AHV/IV) und Unterhaltsvertrag?

Wenden Sie sich an den Regionalen Rechtsdienst des Amts für Jugend- und Berufsberatung.

Amt für Jugend und Berufsberatung
Regionaler Rechtsdienst
Im Winkel 2
Postfach 429
8910 Affoltern am Albis

Tel: 043 259 93 37

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