Willkommen in Bonstetten und in der Schweiz! 

Wir freuen uns, dass Sie Bonstetten als Ihren neuen Wohnort ausgewählt haben im schönen "Säuliamt" im Bezirk Affoltern. Unsere stadtnahe Gemeinde bietet eine gute Infrastruktur, ein ausgeprägtes Vereinsleben sowie Sportmöglichkeiten in der Natur.

Wer dauerhaft in der Schweiz leben will, soll sich hier so gut wie möglich integrieren. Befassen Sie sich deshalb so früh wie möglich mit Ihrer Integration! 
 

Hilfreiche Informationen für Ihren Start in den schweizer Alltag:

  • Integrationsbroschüre der Gemeinde Bonstetten
    In unserer Integrationsbroschüre finden Sie viel Wissenswertes mit Einblick in unsere Gemeinde und Informationen zum Alltag wie Wohnen, Gesundheit, Kinderbetreuung, Steuern, Versicherungen und vieles mehr.
     
  • Willkommen im Kanton Zürich - Informationsseite
    Neu Zugezogene erhalten auf dieser Website Informationen für einen guten Start am neuen Wohnort, mit Links zu weiterführenden Informationen und geeigneten Auskunftsstellen. Sie finden dort auch eine Willkommensbroschüre der Fachstelle Integration, welche ebenfalls verschiedenste Informationen zum Leben, Wohnen und Arbeiten in der Schweiz enthält. Der Imagefilm stellt den Kantons Zürich vor, er ist in allen Landessprachen und auf Züritüütsch verfügbar.
     
  • integration-info.ch - Informationsseite
    Von kulturellen Besonderheiten über Schule und Arbeitswelt bis hin zu unserem Gesundheitswesen und politischen System, unter «integration-info» finden Sie viele nützliche Informationen zum Leben in der Schweiz. Neben einem allgemeinen Teil umfasst die Anwendung auch einen spezifischen Teil für Personen, die in der Schweiz ein Asylverfahren durchlaufen oder den S-Status erhalten haben.
     
  • Deutschkurse
    Lernen, verstehen und sprechen Sie Deutsch, um sich besser zu integrieren und zu verständigen. Je nach Sprachniveau und Bedürfnis gibt es verschiedene Angebote für Deutschkurse – zum Beispiel auch solche mit Kinderbetreuung.
     
  • Vereinsliste
    Nehmen Sie am Vereinsleben teil und knüpfen Sie neue Freundschaften. In der Vereinsliste finden Sie eine Übersicht der Vereine. Es gibt Vereine für Sport, Kultur, Musik, Soziales, Familien, Jugend und anderes.

  • Integrationsangebote
    Eine Auswahl hilfreicher Integrationsangebote im Kanton Zürich finden Sie auf der Website der Fachstelle Integration.

Was bedeutet Integration?
Integration ist ein gegenseitiger Prozess, an dem sowohl die schweizerische als auch die ausländische Bevölkerung beteiligt sind. Integration setzt einerseits die Offenheit der Schweizer Bevölkerung voraus. Von den Zugewanderten wird andererseits verlangt und erwartet, dass sie sich um ihre Integration bemühen und unsere Regeln und Gesetze einhalten. Ziel ist schliesslich ein Zusammenleben aller geprägt von gegenseitiger Achtung und Toleranz auf der Grundlage der Werte der Bundesverfassung.

Weitere Informationen zur Integration und zum Leben in der Schweiz finden Sie auch unter den nachfolgenden Links.

Anmeldung / Zuzug aus dem Ausland

Sie ziehen neu nach Bonstetten? Wir heissen Sie herzlich willkommen!  Für eine Anmeldung aus dem Ausland müssen Sie persönlich bei uns am Schalter vorbei kommen.  Die Anmeldung mus…

Sie ziehen neu nach Bonstetten? Wir heissen Sie herzlich willkommen! 

Für eine Anmeldung aus dem Ausland müssen Sie persönlich bei uns am Schalter vorbei kommen. 

Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen ab Wohnsitznahme / Einreise und bei ausländischen Staatsangehörigen auch vor der Aufnahme der Erwerbstätigkeit erfolgen. 
 

Benötigte Dokumente

Welche Unterlagen wir von Ihnen für die Anmeldung benötigen entnehmen Sie bitte dem
Merkblatt "Anmeldung bei der Gemeinde".

In den folgenden Fällen sind zusätzliche Formulare erforderlich. Bitte laden Sie das Formular vorgängig herunter und bringen Sie dieses ausgefüllt mit den benötigten Beilagen zur Anmeldung mit. 

Haben Sie Fragen? Dann kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per E-Mail.


Die Anmeldegebühr beträgt Fr. 40.-- pro erwachsener Person. Bei ausländischen Staatsangehörigen fallen zusätzlich die ausländerrechtlichen Gebühren an.

 

Obligatorische Krankenversicherungspflicht in der Schweiz

Beim Zuzug aus dem Ausland ist uns innert 90 Tagen ab dem Einreisedatum der Nachweis über den Abschluss einer schweizerischen Krankenversicherung vorzulegen. Bitte senden Sie uns dazu die Kopie der Versicherungspolice (KVG) per Post oder E-Mail zu. 

Weitere Informationen finden Sie unter: Obligatorische Krankenversicherungspflicht in der Schweiz

 

Beantragung einer Aufenthaltsbewilligung

(Aufenthalt länger als drei Monate oder 90 Arbeitstage)

Das Aufenthaltsrecht im Kanton Zürich und in der Schweiz wird durch das Migrationsamt des Kantons Zürich geprüft. Die Gesuchstellung erfolgt über die Wohnsitzgemeinde bei der Anmeldung. Die Gesuchsunterlagen werden anschliessend von uns ans Migrationsamt übermittelt. Nach der erfolgten Anmeldung dürfen Sie Ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen.

Für die Antragstellung sind die bereits erfolgte Einreise und die persönliche Anwesenheit zwingend notwendig. Die ausländerrechtliche Bewilligung kann nicht vor der Einreise beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter: Beantragung Aufenthaltsbewilligung B | Kurzaufenthaltsbewilligung L

 

Zuzug mit Hund

Wird ein Hund aus dem Ausland importiert, muss die Kontrolle des Datenchips und die Übernahme der Daten in die schweizerische Chipdatenbank innert 10 Tagen über einen schweizerischen Tierarzt erfolgen. Der Hund muss zudem bei der Gemeinde angemeldet werden. Wir benötigen dafür den Heimtierausweis.

Weitere Informationen finden Sie unter: Informationen zur Hundehaltung

 

Informationen zum eUmzugCH | online Umzugsmeldung

Die online Anmeldung (eUmzug) ist beim Zuzug aus dem Ausland nicht möglich.

 

Meldefrist / Ordnungsbusse

Die Meldefrist (gesetzliche Frist) beträgt 14 Tage ab Zuzug.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldefrist eine Ordnungsbusse von Fr. 100.-- (§3 i.V.m. §31 MERG und §2 Ziff. Anhang 1 Ziff. 1 KOBV) zur Folge haben kann.

Zugehörige Objekte