Patientenverfügung & Vorsorgeauftrag
Was ist was?
Dank dem Vorsorgeauftrag entscheiden Sie selbst, wer Sie vertreten soll, falls Sie urteilsunfähig werden. Aber was müssen Sie dabei beachten?
Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie selber, wie Sie medizinisch behandelt und gepflegt werden wollen, falls Sie urteilsunfähig werden.
Weiterführende Informationen finden Sie unter den Links.
Zugehörige Objekte
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