Lernfahrausweis & Führerausweis
Die Einwohnerdienste nehmen stellvertretend für das Strassenverkehrsamt die Gesuchsformulare entgegen. Bei erstmaligen Gesuchen nehmen Sie zudem die Identifikationsprüfung vor.
Nachfolgend finden Sie hilfreiche Informationen und Links bezüglich Lernfahrgesuch, Umtausch von Führerausweisen und Beantragung von Ersatzausweisen.
Identitätsprüfung für erstmaliges Lernfahrgesuch
Für die Erteilung einer Lernfahrer-Kategorie ist ein "Lernfahrgesuch" auszufüllen.
Gesuchseinreichung
Das Gesuchsformular kann frühestens einen Monat vor dem erforderlichen Mindestalter eingereicht werden.
Erstmalige Gesuchseinreichung (Identifiktation / Personalienbestätigung)
Bei der erstmaligen Einreichung des Lernfahrgesuchs, muss der/die Gesuchsteller/in persönlich bei den Gemeindeverwaltung (Einwohnerdienste) oder beim Strassenverkehrsamt vorsprechen.
- Zur Identitfikation muss zwingend ein gültiger Identifikationsnachweis mit Foto (CH-Bürger: Identitätskarte/Pass, Ausländer: Identitätskarte/Pass + Ausländerausweis) im Original vorleget werden.
- Für die erstmalige Identifikation wird eine Gebühr von Fr. 20.-- erhoben.
Direkte Gesuchseinreichung (per Post)
Sie haben bereits einmal ein Gesuch eingereicht oder sind bereits im Besitz eines Führerausweises im Kredikartenformat, dann können Sie das Gesuch (ohne Identifikationsbestätigung) direkt beim Strassenverkehrsamt einreichen, per Post oder am Schalter .
Zugehörige Objekte
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Name | Beschreibung |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Einwohnerdienste | 044 701 95 00 | einwohnerdienste@bonstetten.ch |