Vollmacht Einwohnerdienste
In diesem Fall benötigen wir eine Vollmacht (bei Ehepartner im gleichen Haushalt nicht notwendig).
Neben der Vollmacht benötigen wir eine Kopie des amtlichen Ausweis des Vollmachtgebers. Der Vertreter muss sich mit Identitätskarte oder Pass ausweisen können.
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Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Einwohnerdienste | 044 701 95 00 | einwohnerdienste@bonstetten.ch |