Ausgediente Christbäume: So dürfen sie entsorgt werden

16. Dezember 2024

Die Weihnachtsfeiertage und die Vorfreude auf das grosse Fest kommen mit grossen Schritten näher und vielleicht steht er bei Ihnen auch schon im Wohnzimmer: der wunderschön geschmückte Christbaum.

Doch was tun damit, wenn Weihnachten vorbei ist?

Sie dürfen den Christbaum, anlässlich der regulären Grüngutabfuhr, am 6. oder 20. Januar 2025, beim Kehrichtsammelplatz am Strassenrand zur Abfuhr bereitstellen. Es ist nicht nötig, den Baum zu schneiden resp. zu bündeln, lediglich der Schmuck inkl. Limetta muss vor der Entsorgung restlos entfernt worden sein.

Wir wünschen Ihnen schon heute friedliche und ruhige Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Gemeinde Bonstetten
Bereich Liegenschaften, Energie und Umweltschutz

Christbaum auf Strasse liegend
Bild: Simon Berger, pixabay.com