Richtplanvorlage Windkraftpotentialgebiete: Öffentliche Auflage gestartet

3. Juli 2024
Der Kanton Zürich ist daran, Eignungsgebiete für die Windenergienutzung festzulegen. Grundlage dafür ist die Energiestrategie des Kantons und ein Auftrag des Bundes. Später können Interessierte in diesen Gebieten Windenergieanlagen planen. Das entsprechende Planungs- und Bewilligungsverfahren soll beschleunigt werden – denn die Zeit drängt. Im Jahr 2040 soll der Kanton Zürich klimaneutral sein.

Wir und die übrigen Gemeinden wurden letzten Donnerstag, 27. Juni 2024, äusserst kurzfristig vom Kanton informiert, dass seit dem 2. Juli 2024 der Richtplanentwurf mit den Windkraftpotentialstandorten (insgesamt 20 Festsetzungen und 15 Zwischenergebnissen) bis zum 31. Oktober 2024 öffentlich aufliegt. Mit dem Standort Nr. 51 hat der Kanton einen Potentialstandort in der Gemeinde Bonstetten festgelegt. Privatpersonen, aber auch Gemeinden, Organisationen, politische Akteure etc. können sich zur Gesamtüberarbeitung des Richtplankapitels Energie äussern.

Über die nachfolgenden Links erfahren Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Windenergie im Kanton Zürich und zur Richtplanung. Unter anderem finden Sie auch den Grundlagenbericht zur Windenergieplanung sowie die Steckbriefe der Potentialgebiete. Des Weiteren sind der Verfahrensablauf der Richtplanung als auch die Kontaktdaten der zuständigen kantonalen Amtsstelle ersichtlich.

Wir bedauern es ausserordentlich, dass wir diese Information zwei Tage nach der Gemeindeversammlung erhalten haben und wir Sie daher nicht eher über die öffentliche Auflage informieren konnten. Wir bitten Sie um Verständnis.

Gemeinde Bonstetten
Bereich Hochbau

Windrad
Qelle: Bild von katerinavulcova, pixabay.com