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Sperrgut ist brennbarer Hausrat (Möbel und dergleichen), der nicht via Hauskehricht entsorgt werden kann. Es finden regelmässige Sperrgutsammlungen statt. Das Flugblatt der nächsten Sammlung wird jeweils drei Wochen vorher in alle Haushalte versandt und im Web aufgeschaltet.
Das Höchstgewicht pro Sperrgut ist 50 kg.
Tipps
Sperrige Gegenstände wie Skis, Klaviere, Möbel und Teppiche können bei gleichzeitigem Kauf vergleichbarer Ware an den Verkaufsstellen zur Entsorgung abgegeben werden und zwar unabhängig von der Marke. Der Handel kann dafür ein Entgelt verlangen.
Ohne Neukauf besteht keine Rücknahmepflicht des Handels.
Produkte
Die Sperrgutsammlung der Gemeinde ist gedacht für die Entsorgung von brennbaren, sperrigen Gegenständen; alle Arten von Metallen; mineralische Abfälle; Elektroschrott.
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