Ruhe & Ordnung
Nachtruhe
Als Nachtruhe gilt die Zeit von 22.00 bis 07.00 Uhr. Während dieser Zeit sind Betätigungen und private Veranstaltungen, die Drittpersonen in ihrer Ruhe stören, untersagt.
Während der Sommerzeit, wenn es wieder wärmer und abends länger hell ist, trifft man sich gerne draussen zu einem Gespräch oder einfach nur zum gemeinsamen Zusammensein. Dabei ist es wichtig, dass auf die Nachbarn und die Umgebung Rücksicht genommen wird. Schnell wird vergessen, wie spät in der Nacht es ist und dass der Lärm andere in ihrer Nachtruhe stört.
Allgemeine Ruhezeiten
In Bonstetten gelten folgende Ruhezeiten:
- Werktags von 12.00 - 13.00 Uhr und 20.00 - 07.00 Uhr
- Samstags von 12.00 - 13.00 Uhr und ab 18.00 Uhr
- Sonntage und allgemeine Feiertage
Lärmige Haus- und Gartenarbeit wie z.B. Rasenmähen oder Laubblasen) sowie das Entsorgen an öffentlichen Altstoff-Sammelstellen sind ausserhalb der allgemeinen Ruhezeiten erlaubt, an Werktagen von 07.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 20.00 Uhr sowie an Samstagen von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr.
Radio- und Fernsehapparate, Musikinstrumente und ähnliche Geräte dürfen nur so benützt werden, dass sie auf die Nachbarschaft und Drittpersonen nicht störend wirken.
Was tun, wenn der Nachbar Lärm verursacht?
Selbstverständlich darf man sich tolerant zeigen. Es lohnt sich immer ein Versuch, den Störer freundlich anzusprechen und es dabei kollegial anzugehen. Erst, wenn alles nicht hilft und Sie durch Belästigung in Ihrer Ruhe dauerhaft gestört werden, sollten Sie zum letzten Mittel greifen und die Polizei avisieren. Dazu haben Sie zwei Möglichzeiten:
- Wenden Sie sich an den Polizeiposten Bonstetten, Burgwies 1, 8906 Bonstetten
Tel. 044 701 81 50
- Wenden Sie sich an die Notrufnummer der Polizei: 117
Sicherheitspatrouillen
Bei Lärmstörungen ist die Polizei verpflichtet, für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Diesen Auftrag nimmt in Bonstetten die Kantonpolizei wahr.
Damit die Ruhe und Ordnung in Bonstetten gewahrt werden kann, hat der Gemeinderat zudem eine private Sicherheitsfirma (Starco Security AG) mit Sicherheitspatrouillen beauftragt. Die Mitarbeitenden dieser Firma sind uniformiert und mit einem Ausweis ausgestattet. Sie können bei ihrem ordnungsdienstlichen Auftrag bei Bedarf Personalien aufnehmen, Anordnungen im Namen der Gemeinde aussprechen und Polizeikräfte hinzuziehen.
Natürlich hoffen wir, dass die Kantonspolizei so wenig wie möglich zum Einsatz gelangt. Dies setzt aber gegenseitigen Respekt und Toleranz aller Beteiligten voraus – denn es gibt keinen Anspruch auf absolute Ruhe; vielmehr sind geringfügige, nicht erhebliche Störungen hinzunehmen.
Zugehörige Objekte
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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510.1 | Polizeiverordnung | 12. Juni 2012 |
510.2 | Bussenverordnung zur Polizeiverordnung | 1. Januar 2013 |
Name | Beschreibung |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Sicherheit, Gesundheit und Soziales | 044 701 95 22 | sicherheit@bonstetten.ch |