Alkoholverkauf
Sie möchten alkoholhaltige Getränke oder gebrannte Wasser verkaufen?
Für den Verkauf / Handel mit Alkohol benötigen Sie ein Patent zur Führung eines Klein- und Mittelverkaufsbetriebes.
Das Patent für den Klein- und Mittelverkauf berechtigt zum Verkauf von alkoholhaltigen Getränken an Endverbraucher. Es wird erteilt, wenn eine einwandreie Führung des Betriebes gewährleistet ist und der Patentinhaber handlungsfähig ist.
Gesuch um Patenterteilung
Das Gesuch ist schriftlich mit allen Unterlagen vier Wochen vor der Betriebsaufnahme beim Bereich Sicherheit und Gesundheit einzureichen.
Dem Gesuch sind beizulegen:
- Kopie eines amtlichen Ausweises (IDK oder Pass)
- Handlungsfähigkeitszeugnis
- Strafregisterauszug
- Kopie der Anmeldung beim Kantonalen Labor (das Original senden Sie ans Kantonale Labor)
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Beschreibung |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Sicherheit, Gesundheit und Soziales | 044 701 95 22 | sicherheit@bonstetten.ch |