Steuern - Antrag auf Anpassung der provisorischen Steuerrechnung
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Steuern | 044 701 95 24 | steuern@bonstetten.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Bemerkung
Die provisorische Rechnung erhalten Sie bis spätestens Ende Mai. Grundlage für die Rechnung bilden Ihre letzten definitiven Steuerfaktoren (normalerweise das Vorjahr). Haben sich Ihre finanziellen Verhältnisse für dieses Jahr erheblich verändert, so können Sie eine Korrektur der provisorischen Rechnung verlangen.
Verfahren
Der Bereich Steuern wird Ihnen eine neue provisorische Rechnung zukommen lassen.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.