Aufenthaltsausweis bestellen
Dann benötigen Sie für die Anmeldung des Nebenwohnsitzes (Wochenaufenthalts / Zweitwohnsitzes) einen Aufenthaltsausweis. Der Aufenthaltsausweis wird in der Regel für ein Jahr ausgestellt. In speziellen Fällen kann die Gültigkeitsdauer ein Jahr übersteigen.
Der Aufenthaltsausweis wird in anderen Kantonen auch Heimatausweis oder Interimsausweis genannt.
Informationen zur Anmeldung des Nebenwohnsitzes erhalten Sie bei der entsprechenden Stadt oder Gemeinde.
Ihr Aufenthaltsausweis läuft nächstens ab und Sie möchten ihn verlängern?
Dann senden Sie uns den abgelaufenen Aufenthaltsausweis im Original per Post zurück und füllen Sie ebenfalls das Online-Formular aus.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Einwohnerdienste | 044 701 95 00 | einwohnerdienste@bonstetten.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Preis
CHF 30.00Bemerkung
Bitte teilen Sie uns den Grund für Ihren Aufenthalt unter "Kommentar" mit, da sich die Gültigkeitsdauer des Aufenthaltsausweises je nach Aufenthaltszweck unterscheidet. Sofern wir keine Angabe von Ihnen erhalten, werden wir die Gültigkeit des Aufenthaltsausweises auf ein Jahr befristen.
Unterlagen
Das heisst, Sie sind bereits Wochenaufenthalter/in und Ihr Aufenthaltsausweis ist abgelaufen.
Senden Sie uns den alten/abgelaufenen Aufenthaltsausweis im Original per Post zu.
Gemeinde Bonstetten
Einwohnerdienste
Am Rainli 2
8906 Bonstetten
Nach Erhalt Ihres abgelaufenen Aufenthaltsausweises können wir Ihnen den neuen Aufenthaltsausweis zukommen lassen.
Verfahren
Nach Erhalt Ihrer Bestellung stellen wir den Aufenthaltsausweis an die gewünschte Adresse per Post zu.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.