Wohnungsausweis (Vorlage für Vermieter)

Die Liegenschaftsverwaltung bzw. die Vermieterinnen und Vermieter sind verpflichtet, den Mieterinnen und Mietern den Eidg. Gebäudeidentifikator (EGID) und den Eidg. Wohnungsidentifikator (EWID) in einem Wohnungsausweis unentgeltlich bekannt zu machen.

Der Wohnungsausweis dient den Mieterinnen und Mietern als Beleg für ihre Meldepflichten gegenüber der Gemeinde.

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