Die amtliche Vermessung liefert geometrische Daten zum Grundeigentum und ist die Grundlage für viele weitere geografische Informationen und Anwendungen in Wirtschaft, Verwaltung und Privatleben.


Hauptaufgabe der amtlichen Vermessung ist das Erheben der Grundstücksgrenzen und das Nachführen dieser Daten. Damit leistet die amtliche Vermessung einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Grundeigentums. Die Ergebnisse amtlicher Vermessungen werden im Plan für das Grundbuch festgehalten. Deshalb sind nur Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer, die im Geometerregister eingetragen sind, berechtigt, in der Schweiz amtliche Vermessungen vorzunehmen.

In Geografischen Informationssystemen (GIS) werden diese Daten so verarbeitet und aufbereitet, dass sie bedarfsgerecht an die Kundinnen und Kunden abgegeben werden können.

Gleichzeitig bildet die amtliche Vermessung die Grundlage für nahezu alle anderen Geoinformationen, die für zahlreiche Anwendungen in Wirtschaft, Verwaltung und Privatleben unverzichtbar sind. So basieren viele geografische Informationssysteme wie Orts-, Stadt- und Zonenpläne auf den Daten der amtlichen Vermessung. Diese Daten bilden in ihrer Gesamtheit ein nationales Produkt, für das einheitliche Standards definiert sind.

Karten und Pläne – und die digitalen Datensätze, auf denen sie basieren – sind dann nützlich, wenn sie aktuell und rechtsgültig sind. Deshalb ist es wichtig, dass diese Daten nachgeführt werden. So ist es auch in der amtlichen Vermessung: Informationen über Grundstücksgrenzen, Gebäude, einzelne Objekte wie Stützmauern oder Unterstände sowie die Gebäudeadressen und andere Daten unterliegen einer gesetzlichen Nachführungspflicht.


(Quelle: cadastre.ch – Das schweizerische Katasterwesen)

 

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