Abmeldebestätigung
Sie ziehen oder sind bereits ins Ausland weggezogen und brauchen z.B. für die Kündigung der Krankenkasse eine Bestätigung, dass Sie sich aus der Schweiz abgemeldet haben?
Die Abmeldebestätigung kann erst nach erfolgter Abmeldung (frühstens 6 Wochen vor Ausreise) bezogen werden. |
Sie können die Abmeldebestätigung direkt am Schalter beziehen oder online bestellen. Bei Onlinebestellungen stellen wir Ihnen die Bescheinigung an Ihre Wohnadresse zu.
Bezug am Schalter:
Bitte bringen Sie mit:
- amtlicher Ausweis (IDK oder Pass)
- Fr. 30.00 *
- Unterlagen für die Abmeldung, sofern Sie sich noch nicht abgemeldet haben.
* Bestätigungen für Kinder sind kostenlos, sofern ebenfalls eine Bestätigung für mind. ein Elternteil bezogen wird.
Bei Vertretung durch eine Drittperson benötigen wir zusätzlich:
- Vollmacht, unterzeichnet von der Person, welche die Wohnsitzbescheinigung benötigt und die Kopie ihres amtlichen Ausweises (für Ehepartner im gleichen Haushalt nicht notwendig)
- amtlicher Ausweis der bevollmächtigten Person (Vertreter)
Preis
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Einwohnerdienste | 044 701 95 00 | einwohnerdienste@bonstetten.ch |
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