Einbürgerung - Erleichtertes Verfahren

Sie sind ausländische Staatsbürgerin bzw. ausländischer Staatsbürger und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Mit dem erleichterten Verfahren können folgende Personen eingebürgert werden:

  • ausländische Ehepartner von Schweizerinnen oder Schweizern (im Zeitpunkt der Eheschliessung bereits Schweizer Bürger/in)
  • staatenlose Kinder
  • Kinder unter 22 Jahren eines eingebürgerten Elternteils
  • Personen der dritten Ausländergeneration


Über nachfolgende Links können Sie sich über das Einbürgerungsverfahren und die Voraussetzungen informieren:


Vorgehen

  1. Informieren Sie sich über das erleichterte Einbürgerungsverfahren (siehe Links oben). 

    Personen der dritten Ausländergeneration informieren sich auf der Website des Staatssekretariats für Migration SEM. Eine gute Übersicht findet sich auch auf der Website der Eidgenössischen Migrationskommission EKM.

     
  2. Voraussetzungen erfüllt?
    Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
    zum Einbürgerungs-Checker

    Personen der dritten Ausländergeneration fordern das Gesuchsformular beim Staatssekretation für Migration SEM unter der Emailadresse ch@sem.admin.ch an. Bitte geben Sie Ihre Beweggründe sowie Name, Vorname, Adresse, PLZ und Ort an. Das Gesuchsformular wird Ihnen per Post zugestellt.  

    Folgende Gesuchsbeilagen erhalten Sie bei der Gemeinde Bonstetten
    Wohnsitzbescheinigung
    - Betreibungsregisterauszug
    - Bescheinigung des Steueramts
    - Bescheinigung über (keine) Sozialhilfebezüge

     
  3. Wo erhalte ich das Gesuchsformular?
    Bei Aufenthalt in der Schweiz können Sie das Gesuchsformular unter Angabe Ihrer genauen Postadresse direkt beim Staatssekretariat für Migration (SEM) per Mail bestellen: ch@sem.admin.ch. Das Formular wird Ihnen per Post zugestellt und ist vollständig ausgefüllt auf dem Postweg beim SEM einzureichen.

     
  4. Schicken Sie das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Gesuchsformular zusammen mit allen Beilagen an diese Adresse:
    Staatssekretariat für Migration SEM, Sektion Einbürgerungen, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern


Hinweis: Das SEM ist für die gesamte Durchführung des erleichterten Einbürgerungsverfahrens sowie für den Entscheid zuständig. 



Sprachnachweis
Wenn die Muttersprache des/der Bewerbers/in und/oder der einbezogenen Kinder ab 12 Jahren nicht eine schweizerische Landessprache ist, muss einer der folgenden Nachweise erbracht werden:

  • Bestätigung über den Besuch der obligatiorischen Schule in einer Landessprache von mind. 5 Jahren
  • Bestätigung über den Abschluss der Ausbildung auf Sekundarschufe II oder Tertiärstufe in einer Landessprache
  • Sprachzertifikat mind. B1 mündlich und A2 schriftlich gemäss Liste der anerkannten Sprachzertifikate unter www.fide-info.ch



Gebühren
Bei der erleichterten Einbürgerung erhebt nur der Bund (Staatssekretariat für Migration SEM) eine Gebühr; diese fordert er im Voraus ein. Die Gebühr beträgt CHF 900.00 für Volljährige; CHF 650.00 für Minderjährige.

 

Zugehörige Objekte