Verlängerung von ausländerrechtlichen Bewilligungen
Verlängerung Aufenthaltsbewilligungen (Ausweis B) und Niederlassungsbewilligung (Ausweis C)
Inhaberinnen und Inhaber der Ausweiskategorien B und C erhalten jeweils 2 Monate vor Ablauf der Bewilligung vom Staatssekretariat für Migration (SEM) die Verfallsanzeige per Post zugestellt.
Das Verlängerungsgesuch ist spätestens 2 Wochen vor Ablauf der Bewilligung persönlich bei den Einwohnerdiensten einzureichen.
Gegenseitige Vertretungen von Ehepartnern sind nicht möglich. Die Gebühren sind im Voraus, beim Einreichen des Gesuches, zu bezahlen.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Verfallsanzeige / Verlängerungsgesuch bzw. Gesuch Kontrollfristverlängerung (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
- gültiger Reisepass oder Identitätsausweis
- Ausländerausweis
- Gebühr
Personen mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L)
Melden Sie sich frühzeitig jedoch spätestens 2 Wochen vor Ablauf Ihrer Bewilligung persönlich bei den Einwohnerdiensten für die Einreichung des Verlängerungsgesuches, sofern Sie beabsichtigen noch länger in der Schweiz zu bleiben. Verlassen Sie die Schweiz, müssen Sie sich abmelden.
Gegenseitige Vertretungen von Ehepartnern sind nicht möglich. Die Gebühren sind im Voraus, beim Einreichen des Gesuches zu bezahlen.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- gültiger Reisepass oder Identitätsausweis
- Ausländerausweis
- neuer Arbeitsvertrag oder Immatrikulationsbestätigung (Studienbestätigung)
- Gebühr
Verlängerungsgebühr
Die Gebühren richten sich der Ausländerrechtlichen Gebührenordnung. Die Gebühren können je nach Bewilligung variieren.
Ablauf der (biometrischen) Daten
Sofern die biometrischen Daten (Drittstaatsangehörige) oder die Daten (EU-EFTA-Staatsangehörige) Ihres Ausländerausweises nicht mehr gültig sind, muss am Schalter der Einwohnerdienste einen Termin für die Neuerfassung abgemacht werden. Das Ablaufdatum der (biometrischen) Daten finden Sie oben rechts auf der Verfallsanzeige. Ist kein Datum vermerkt, sind die (Biometrie-)daten bereits abgelaufen.
Weitere Schritte
Die Einwohnerdienste kontrollieren das Gesuch und leiten dieses ans Migrationsamt des Kanton Zürich weiter.
Beantragung Niederlassungsbewilligung C
Möchten Sie die Niederlassungsbewilligung beantragen? Informieren Sie sich hier.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Einwohnerdienste | 044 701 95 00 | einwohnerdienste@bonstetten.ch |
Name | Beschreibung |
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