Einbürgerung von Schweizer/innen - Aufnahme ins Gemeindebürgerrecht von Bonstetten
Sie wollen als Schweizer Bürger/in das Bürgerrecht von Bonstetten erwerben?
Voraussetzung
Voraussetzung ist, dass Sie seit mindestens zwei Jahren durchgehend in Bonstetten wohnhaft sind.
Gebühren
Die Gebühr für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts an Schweizerinnen und Schweizer ist:
- Fr. 250.00
- Fr. 125.00 für Personen bis 25 Jahre
- gebührenfrei für minderjährige Kinder, welche miteingebügert werden
- gebührenfrei für Personen mit Wohnsitz länger als 10 Jahre in der Gemeinde
Für die Bearbeitung des Einbürgerungsgesuches sind folgende Unterlagen erforderlich:
Einbürgerungsgesuch (siehe untenstehendes PDF-Dokument) |
adressiert an den Bereich Präsidiales, Am Rainli 2, 8906 Bonstetten unterschrieben von allen Gesuchstellern (ab 18 Jahren muss ein separates Gesuch gestellt werden) |
Personenstandsausweis* |
für ledige, verwitwete oder geschiedene Personen |
Familienausweis* |
für verheiratete Personen |
Strafregisterauszug | Auszug aus dem Zentralstrafregister für alle volljährigen Personen, Bestellung unter www.strafregister.admin.ch.) |
Verzichts- oder Beibehaltungserklärung (siehe untenstehendes PDF-Dokument) |
Für das Verzichten oder Beibehalten des bisherigen Bürgerrechts erkundigen Sie sich bitte beim Zivilstandsamt des bisherigen Heimatortes. |
*Diese Ausweise dürfen nicht älter als drei Monate sein und können beim zuständigen Zivilstandsamt des bisherigen Heimatortes bezogen werden.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.zh.ch/de/migration-integration/einbuergerung/einbuergerung-von-schweizerinnen-und-schweizern.html
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Präsidiales | 044 701 95 13 | praesidiales@bonstetten.ch |
Name | Beschreibung |
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