Sie ziehen von Bonstetten weg? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns am Schalter oder online abmelden. 

Sie können uns Ihren Wohnsitzwechsel online mittels eUmzug melden.

Informationen zum Wegzug ins Ausland finden Sie hier.

 

Für die Abmeldung am Schalter bringen Sie folgende Unterlagen mit:
 

Schweizer Staatsangehörige

  • Persönlicher Ausweis (IDK oder Pass)


Ausländische Staatsangehörige

  • Reisepass oder Identitätskarte
  • Ausländerausweis
     

Spezialfälle

In den folgenden Fällen sind zusätzliche Formulare erforderlich. Bitte laden Sie das Formular vorgängig herunter und bringen Sie dieses ausgefüllt mit den benötigten Beilagen zur Anmeldung mit. 

 

Informationen zum eUmzug | online Umzugsmeldung

  • Drittstaatsangehörige können den Dienst nur bei einem Wegzug innerhalb des Kantons Zürich nutzen.
  • Bei der Abmeldung via eUmzug wird der Heimatschein von Schweizerbürgerinnen und -bürger direkt der Zuzugsgemeinde zugestellt.
  • Falls Ihre neue Wohngemeinde eUmzug nicht anbietet, müssen Sie sich dort persönlich innerhalb von 14 Tagen anmelden. 

 

Wochenaufenthalt / Nebenniederlassung

Sie sind Wochenaufenthalter/in und möchten Ihre Nebenniederlassung in Bonstetten abmelden? Ihren Wegzug können Sie uns entweder persönlich am Schalter melden oder das Online-Formular ausfüllen.

 

Meldefrist

Die Meldefrist (gesetzliche Frist) beträgt 14 Tage ab Wegzug.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldefrist eine Ordnungsbusse von Fr. 100.-- (§3 i.V.m. §31 MERG und §2 Ziff. Anhang 1 Ziff. 1 KOBV) zur Folge haben kann.

Zugehörige Objekte