Aufenthaltsausweis für Nebenniederlassung (Wochenaufenthalt)

Halten Sie sich zu einem bestimmten Zweck (z.B. Studium oder Ausbildung) während der Woche in einer anderen Gemeinde auf?

Einen Aufenthaltsausweis (auch Heimatausweis, Interimsausweis genannt) benötigen Sie, wenn Sie Ihren Wohnsitz (Niederlassung) in Bonstetten beibehalten und zusätzlich in einer anderen schweizerischen Gemeinde eine Nebenniederlassung (Aufenthalt) z.B. bei Wochenaufenthalt begründen.

Der Aufenthaltsausweis wird von der Wohngemeinde ausgestellt und ist in der Regel auf ein Jahr befristet. Er wird zur Anmeldung in der Aufenthaltsgemeinde benötigt. Dieser Ausweis bestätigt, dass Sie weiterhin Ihren gesetzlichen Wohnsitz in Bonstetten haben und auch hier Ihre Steuern bezahlen und Ihr Stimmrecht ausüben.

Sie können den Aufenthaltsausweis direkt am Schalter beziehen oder online bestellen.
 

Für den Bezug am Schalter bringen Sie folgendes mit: 

  • amtlicher Ausweis (IDK oder Pass)
  • Fr. 30.00
  • bei einer Verlängerung: abgelaufener Aufenthaltsausweis im Original


Wir benötigen folgende Angaben von Ihnen:

  • die Adresse der Nebenniederlassung/Wochenaufenthalt
  • den Aufenthaltszweck
  • die voraussichtliche Dauer des Aufenthaltes


Verlängerung des Aufenthaltsausweis:
Besteht der Aufenthalt nach Ablauf der Gültigkeitsdauer fort, muss der Aufenthaltsausweis verlängert werden.
Dazu ist uns der Aufenthaltsausweis im Original zu retournieren und das Online-Formular auszufüllen. Eine Verlängerung am Schalter der Einwohnerdienste ist selbstverständlich auch möglich.
 

Beendigung des Wochenaufenthalts/Nebenniederlassung:
Heben Sie Ihren Wochenaufenthalt auf, bitten wir Sie uns den Aufenthaltsausweis im Original mit einer kurzen Notiz zu retournieren.

 

Preis

Fr. 30.00

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