Wochenaufenthalt
Für die Anmeldung als Wochenaufenthalter/in ist ein persönliches Erscheinen am Schalter der Einwohnerdienste nötig. Welche Unterlagen wir benötigen, sehen Sie weiter unten (klicken Sie unten auf "alles anzeigen").
Die Abmeldung erledigen Sie am einfachsten via Online-Schalter.
Falls Sie in Bonstetten wohnen und in einer anderen Gemeinde Wochenaufenthalter/in werden, benötigen Sie einen Aufenthaltsausweis. Weiter unten unter Themen finden Sie den Link zu "Auszüge aus dem Einwohnerregister". Dort finden Sie die weiteren Informationen
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter, kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail.
Wochenaufenthalt / Nebenniederlassung
Sie möchten sich in Bonstetten als Wochenaufenthalter/in anmelden?
Die gesetzliche Meldefrist zur Anmeldung beträgt 14 Tage.
Als Wochenaufenthalter/-in haben Sie Ihren Wohnsitz ausserhalb von Bonstetten. Aufgrund Ihrer Arbeitssituation oder wegen einer Ausbildung sind Sie aber gezwungen, in Bonstetten einen zweiten Aufenthaltsort zu wählen und somit eine Nebenniederlassung / Wochenaufenthalt zu begründen. Bei einem Wochenaufenthalt handelt es sich grundsätzlich nur um eine vorübergehende Lösung.
Die Einwohnerdienste haben die Aufgabe, die Wohn- und Arbeitssituation der Gesuchstellenden sorgfältig zu prüfen, bevor eine Anmeldung zum Wochenaufenthalt vorgenommen wird. Zur Anmeldung des Wochenaufenthalts müssen Sie diesen eingehend begründen. Wir bitten Sie, dazu, den Fragebogen für Wochenaufenthalter (Formular siehe unten im Online-Schalter) vollständig auszufüllen und zur persönlichen Vorsprache bei den Einwohnerdiensten mitzubringen.
Wichtig ist, dass die Gründe für den Wochenaufenthalt auch für Dritte erkennbar sind. Rein persönliche Motive oder Wünsche der Gesuchstellenden sind nicht ausschlaggebend für einen Wochenaufenthalt. Wochenaufenthalter/-innen sind verpflichtet, über sich und ihre Wohn- und Arbeitsverhältnisse Auskunft zu geben. Die Einwohnerdienste Bonstetten sind berechtigt, entsprechende Bestätigungen und Nachweise zu verlangen.
Die Gebühr für eine Anmeldung der Nebenniederlassung sowie deren Verlängerung beträgt Fr. 100.00.
Folgende Unterlagen sind zur Anmeldung mitzubringen:
Eine Anmeldung über den eUmzugCH ist nicht möglich. Es muss persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorgespochen werden.
- Aufenthaltsausweis (Heimatausweis) im Original
(wird durch die Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde ausgestellt) - Fragebogen für Wochenaufenthalt
- persönlicher Ausweis (IDK oder Pass)
- ausländische Staatsangehörige: Ausländerausweis
- Wohnungsausweis oder Mietvertrag
bei Untermiete: schriftliche Bestätigung der Verwaltung oder des Eigentümers - Arbeitsvertrag oder Immatrikulations- bzw. Ausbildungsbestätigung
- Anmeldegebühr: Fr. 100.00
- falls verheiratet: Familienausweis (Familienbüchlein) oder Trauungsurkunde
- falls geschieden: Scheidungsurteil
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Einwohnerdienste | 044 701 95 00 | einwohnerdienste@bonstetten.ch |