Gebührenrechnungen
für Wasser, Abwasser und Kehricht
Allgemeine Infos
Die Bereiche Wasser, Abwasser und Kehricht sind Eigenwirtschaftsbetriebe. Das bedeutet, dass für diese keine Gelder von den allgemeinen Steuern verwendet werden.
Durch die Erhebung von Gebühren wird der Betriebsaufwand gedeckt und Investitionen vorfinanziert. Es gilt der Grundsatz der Eigenwirtschaftlichkeit. Die zu erbringenden Leistungen können nur mit einem Entgelt (Gebühr, Beiträge) gedeckt werden. Es sind keine Quersubventionierungen zulässig und die Kosten müssen vollständig gedeckt werden können.
Wann erfolgt die Rechnungsstellung?
Die Verrechnung erfolgt für den Zeitraum von Januar bis Dezember eines Kalenderjahres.
Der Versand der Gebührenrechnung erfolgt jeweils:
- für Wasser / Abwasser im Februar
- für Kehricht im Mai
Rechnungsversand an Eigentümer oder Liegenschaftenverwaltung
Der Bereich Finanzen kann aufgrund der systembedingten, technischen Verrechnungssoftware nicht auf die Miet- und oder Eigentümerverhältnisse in der Gebührenverrechnung Rücksicht nehmen. Die Verrechnung wird dem Liegenschafteneigentümer oder der bekannten privaten Liegenschaftenverwaltung zugestellt.
Gebührenrechner
Den Gebührenrechner für den Trinkwasserbezug und die Kanalisationsgebühren finden Sie unten in den Online-Diensten.
Zugehörige Objekte
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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751.3 | Verordnung über Beiträge und Gebühren für Abwasseranlagen | 3. Dezember 1970 |
761.1 | Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) des Zweckverbandes Kläranlage Birmensdorf | 1. Januar 2019 |
761.11 | Ausführungsbestimmungen zur Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) des Zweckverbands Kläranlage Birmensdorf | 1. Januar 2019 |
761.2 | Gebührenverordnung für Siedlungsentwässerungsanlagen | 1. Januar 2022 |
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