für Wasser, Abwasser und Kehricht

Allgemeine Infos

Die Bereiche Wasser, Abwasser und Kehricht sind Eigenwirtschaftsbetriebe. Das bedeutet, dass für diese keine Gelder von den allgemeinen Steuern verwendet werden.

Durch die Erhebung von Gebühren wird der Betriebsaufwand gedeckt und Investitionen vorfinanziert. Es gilt der Grundsatz der Eigenwirtschaftlichkeit. Die zu erbringenden Leistungen können nur mit einem Entgelt (Gebühr, Beiträge) gedeckt werden. Es sind keine Quersubventionierungen zulässig und die Kosten müssen vollständig gedeckt werden können.

Wann erfolgt die Rechnungsstellung?

Die Verrechnung erfolgt für den Zeitraum von Januar bis Dezember eines Kalenderjahres.

Der Versand der Gebührenrechnung erfolgt jeweils:

  • für Wasser / Abwasser im Februar
  • für Kehricht im Mai

Rechnungsversand an Eigentümer oder Liegenschaftenverwaltung

Der Bereich Finanzen kann aufgrund der systembedingten, technischen Verrechnungssoftware nicht auf die Miet- und oder Eigentümerverhältnisse in der Gebührenverrechnung Rücksicht nehmen. Die Verrechnung wird dem Liegenschafteneigentümer oder der bekannten privaten Liegenschaftenverwaltung zugestellt.

Gebührenrechner

Den Gebührenrechner für den Trinkwasserbezug und die Kanalisationsgebühren finden Sie unten in den Online-Diensten.

Zugehörige Objekte