Lebensmittelverarbeitung
Meldepflicht
Sie sind meldepflichtig, wenn Sie Lebensmittel;
- herstellen
- verarbeiten
- behandeln
- lagern
- transportieren
- abgeben
- einführen oder ausführen.
Neue Betriebe müssen vor Aufnahme ihrer Aktivität ihre Tätigkeit dem Kantonalen Labor mittels Meldeformular für Lebensmittelbetriebe melden. Die Registrierung ist kostenlos.
Bewilligungspflicht
Bewilligungspflichtig, sind Betriebe, die Lebensmittel tierischer Herkunft verarbeiten usw.
Weitere Informationen
Zugehörige Objekte
Name | Beschreibung |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Sicherheit, Gesundheit und Soziales | 044 701 95 22 | sicherheit@bonstetten.ch |