Die Planung bildet eine wesentliche Grundlage für die bauliche Entwicklung der Gemeinde.

Sie schafft die Voraussetzungen zur Realisierung von Bauten und Anlagen sowie dem Erhalt der landschaftlichen Umgebung.

Die Ortsplanung ist eingebunden in die übergeordneten Planungen von Bund, Kanton und Region. Für die eigentliche Planungsarbeit werden aussenstehende Fachbüros zugezogen.


Aufgaben Bereich Hochbau

  • Richtplanung und Nutzungsplanung mit Bau- und Zonenordnung
  • Gestaltungspläne und Sonderbauvorschriften
  • Inventare der schutzwürdigen Objekte des Ortsbildes und der Natur- und Landschaft


Aufgaben Bereich Tiefbau

  • Quartierplanverfahren
  • Verkehrsplanung

Zugehörige Objekte