Identitätskarte & Pass
Identitätskarten können bei den Einwohnerdiensten beantragt werden.
Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
Kinder müssen bei der Antragstellung anwesend sein.
Welche Unterlagen Sie alle mitbringen müssen und weitere wichtige Informationen zur Antragstellung finden Sie weiter unten (klicken Sie auf "alles anzeigen").
Für die Ausstellung von Pässen und Kombis (Pass und Identitätskarte) ist das kantonale Passbüro zuständig.
Es muss ein Termin für die Biometrieerfassung vereinbart werden.
News
Datum | Name |
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Identitätskarte / Pass
Ausweis- und Reisedokumente für Schweizerinnen und Schweizer
Abgelaufene Pässe oder Identitätskarten werden nicht verlängert. Es gibt neue Ausweisdokumente. |
Identitätskarte (IDK)
Für eine IDK müssen Sie persönlich beim Bereich Einwohnerdienste vorsprechen.
- Auch Kleinkinder/Babys unter 7 Jahren müssen bei der Antragsstellung persönlich anwesend sein.
- Minderjährige erscheinen in Begleitung eines gesetzlichen Vertreters.
Antragsteller, die das 7. Altersjahr vollendet haben, müssen den Antrag am Schalter persönlich mitunterschreiben.
Mitzubringen sind:
- die alte Identitätskarte
- bei Verlust der bisherigen IDK:
eine polizeiliche Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeistelle im Original - 1 aktuelles Passfoto, nicht älter als 1 Jahr (bitte beachten Sie die Anforderungen an das Passfoto!)
- IDKs für minderjährige Kinder: Zustimmungserklärung der Eltern
Passfoto:
Damit es mit dem IDK-Antrag auf Anhieb klappt, bringen Sie bitte ein Passfoto mit, welches die Kriterien des Bundesamtes für Polizei erfüllt.
Alle Kriterien für die Annahme von Fotos für Identitätskarten finden Sie in der Fotomustertafel.
Nachfolgend finden Sie wichtigsten Kriterien in Kurzfassung (die Aufzählung ist nicht abschliessend):
- Das Foto darf max. 1 Jahr sein.
- Körperhaltung: Frontalaufnahme; Mund geschlossen; Gesichtsausdruck neutral (freundlicher Gesichtsausdruck ist erlaubt!); Kopfhaltung gerade
- Brillenträger: Augen dürfen nicht durch Brillengestelle verdeckt werden, keine Spiegelung der Brillengläser
- Qualität: Es sind Schwarzweiss- und Farbfotos zugelassen; Foto muss scharf und kontrastreich sein; Ausleuchtung gleichmässig (keine Schatten im Gesicht)
- Hintergrund: einfarbig, einheitlich, neutral; keinen Schatten
Gebühren:
- Fr. 70.00 für Erwachsene
- Fr. 35.00 für Kinder / Jugendliche
Gültigkeitsdauer:
- 10 Jahre für Erwachsene ab dem 18. Altersjahr
- 5 Jahre für Kinder / Jugendliche bis zum 18. Altersjahr
Lieferfrist:
- max. 10 Arbeitstage
Minderjährige / Verbeiständete Personen:
- Bei Minderjährigen oder verbeiständeten Personen muss die gesetzliche Vertretung ebenfalls mit dem Antragssteller persönlich vorsprechen und auf dem Antrag unterschreiben.
- Um sicherzustellen, dass keine Ausweise an Minderjährige ausgestellt werden, ohne dass die Zustimmung beider Elternteile vorliegt, wird eine Zustimmungserklärung des anderen Elternteils verlangt, wenn ein Kind / Jugendlicher nur in Begleitung eines Elternteils zur persönlichen Vorsprache erscheint. Hat tatsächlich nur ein Elternteil das Sorgerecht, muss er / sie das z.B mit einem Gerichtsurteil nachweisen.
Pass und "Kombi" (Pass + IDK)
Seit 1. März 2010 gibt es den E-Pass (Pass 10) mit elektronisch gespeichertem Foto und Fingerabdrücken (biometrischer Reisepass).
Für die Beantragung eines Schweizer Reisepasses oder des Kombi-Angebots (bestehend aus Reisepass und Identitätskarte) ist vorgängig zwingend ein Termin zur persönlichen Vorsprache beim kantonalen Passbüro in Zürich zu vereinbaren.
Die Terminvereinbarung kann online oder telefonisch erfolgen:
- über www.schweizerpass.ch
- telefonisch unter 043 259 73 73
(es muss mit einer Warteschleife gerechnet werden)
Am Termin beim Passbüro (am Shilquai 253 in Zürich) werden die biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke, Unterschrift) erfasst. Es ist kein eigenes Foto notwendig.
Frühere Pässe und Identitätskarten, egal ob sie noch gültig oder bereits abgelaufen sind, müssen entwertet werden, bevor neue ausgehändigt werden können. Bei Verlust alter Ausweise benötigen Sie auf jeden Fall eine Verlustanzeige einer Schweizer Polizeistelle, sonst kann kein neuer Ausweis ausgestellt werden.
Neu eingebürgerte Personen weisen sich mit ihrem ausländischen Pass aus.
Bei Neugeborenen ist das Original des Geburtsscheins oder des Familienausweises mitzubringen.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die alleine oder nur mit einem Elternteil erscheinen, benötigen bei gemeinsamem Sorgerecht die schriftliche Zustimmung beider Elternteile. Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, ist ein entsprechender amtliche Nachweis nötig (z.B. Scheidungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung).
Weitere Informationen:
Provisorischer Pass (Notpass)
Es muss persönlich vorgesprochen werden.
Informieren Sie sich vorgängig, welche Dokumente Sie mitbringen müssen.
Abgelaufene Pässe werden nicht verlängert. In der Regel erhalten Sie ab Bestellung innerhalb von 10 Arbeitstagen einen neuen Pass. In Notsituationen, oder wenn Sie Ihre Reise kurzfristig antreten, können Sie einen provisorischen Pass bestellen. Er ist während der anstehenden Reise gültig, maximal 12 Monate und wird nur in dringenden, begründeten Fällen ausgestellt.
Der provisorische Pass kann ohne Termin bei folgenden Stellen beantragt werden:
- beim Passbüro am Shilquai 253 in Zürich
Das Passbüro ist ab HB Zürich am besten mit den Tramlinien 4, 13 und 17 bis Haltestelle Quellenstrasse zu erreichen. Entlang des Sihlquais gibt es wenige (kostenpflichtige) Parkplätze.
- beim Notpassbüro am Flughafen
Das Notpassbüro befindet sich im Check-in 2 / Level 1, neben dem Starbucks-Café.
Weitere Informationen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Einwohnerdienste | 044 701 95 00 | einwohnerdienste@bonstetten.ch |