Das Formular "Verpflichtungserklärung" wird nicht im Voraus abgegeben und kann nicht heruntergeladen werden.

Kommt die Auslandvertretung bei der Prüfung des Visumgesuchs zum Schluss, dass eine Verpflichtungserklärung notwendig ist, überreicht sie dem Antragsteller das entsprechende Formular. Dieses Formular haben die ausländischen Gäste auszufüllen und Ihnen als Gastgeber bzw. Gastgeberin in die Schweiz weiterzuleiten.

 

Informationen zur Einreise in die Schweiz

Erwarten Sie Besuch aus dem Ausland oder möchten Sie jemanden aus dem Ausland einladen? Allgemeine Einreise- und Meldebestimmungen entnehmen Sie folgenden Links:

Verpflichtungserklärung (für Besuchervisum)

Informationen zur Einreise in die Schweiz Erwarten Sie Besuch aus dem Ausland oder möchten Sie jemanden aus dem Ausland einladen? Allgemeine Einreise- und Meldebestimmungen entnehmen …

Informationen zur Einreise in die Schweiz

Erwarten Sie Besuch aus dem Ausland oder möchten Sie jemanden aus dem Ausland einladen? Allgemeine Einreise- und Meldebestimmungen entnehmen Sie folgenden Links:

 

Sie möchten eine ausländische Person aus einem visumspflichtigen Land für höchstens 3 Monate als Tourist/-in in die Schweiz einladen.

Personen aus visumspflichtigen Ländern sprechen persönlich bei der für ihren Wohnort zuständigen schweizerischen Auslandvertretung vor und beantragen ein Visum. Es kann verlangt werden, dass die Person (Antragsteller) dem Visumgesuch ein Einladungsschreiben beiliegt, das vom Gastgeber in der Schweiz verfasst wird.
 

Verpflichtungserklärung - ja oder nein?

Nach Prüfung des persönlichen Visumgesuchs der Antragstellerin bzw. des Antragstellers entscheidet die schweizerische Auslandvertretung, ob die antragstellende Person eine Verpflichtungserklärung beizubringen hat. Die Verpflichtungserklärung ist ein offizielles Dokument, das zum Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen dient. Das Formular wird nicht im Voraus abgegeben und kann nicht heruntergeladen werden.

Kommt die Auslandvertretung bei der Prüfung des Visumgesuchs zum Schluss, dass eine Verpflichtungserklärung notwendig ist, überreicht sie dem Antragsteller das entsprechende Formular. Dieses Formular haben die ausländischen Gäste auszufüllen und Ihnen als Gastgeber bzw. Gastgeberin in die Schweiz weiterzuleiten.
 

Sind Sie bereit die Garantiesumme von Fr. 30'000.-- zu übernehmen?

Dann ergänzen und unterzeichnen Sie die Verpflichtungserklärung und sprechen damit persönlich am Schalter des Bereichs Einwohnerdienste vor, welche die Solvenzprüfung vornimmt.

Die Garantie leistende Person muss persönlich am Schalter des Bereichs Einwohnerdienste vorsprechen. Bei Ehepartner müssen beide Partner unterzeichnen. Es ist möglich, dass nur ein Ehepartner persönlich vorspricht und für den anderen Ehepartner eine schriftliche Vollmacht mit einer Kopie des amtlichen Ausweises vorlegt.
 

Bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Verpflichtungserklärung (Formular)
  • Identitätskarte oder Pass
  • Nachweis einer abgeschlossenen Reiseversicherung lautend auf alle Besucher/innen (einschliesslich Unfall, Krankheit und Rückreise) mit einer Mindestdeckungssumme von Fr. 50'000.-- resp. Euro 30'000.--
  • Lohnabrechnungen über die letzten drei Monate (Brutto-Monatseinkommen mind. Fr. 5'000.--) oder aktuelle Bankkontoauszüge über Fr. 50'000.--
  • Gebühr von Fr. 60.-- pro Verpflichtungserklärung 

Folgende Nachweise zur Solvenzprüfung können zusätzlich verlangt werden:

  • aktueller Betreibungsregisterauszug pro Garant bzw. Ehepartner
  • Bestätigung, dass keine Sozialhilfeabhängigkeit vorliegt

 

Die finanziellen Mittel der Garantie leistender Person müssen ausreichend sein, um die Garantieverpflichtung jederzeit erfüllen zu können. Dabei werden die Einkommens- und Vermögensverhältnisse, Schulden (insbesondere öffentlich-rechtlicher Natur) und Steuerverhältnisse berücksichtigt.

Der Abschluss einer entsprechenden Reiseversicherung ist nicht zuletzt zum Schutze der Garanten notwendig. Auch bei guten finanziellen Verhältnissen, kann z.B. eine notfallmässige Hospitalisation eines ausländischen Gastes zu finanziellen Problemen führen!

 

Wie geht es weiter?

Die Einwohnerdienste leitet die Verpflichtungserklärung an das Migrationsamt des Kantons Zürich zur weiteren Bearbeitung weiter, welche rund eine Woche dauert. Wichtig: Weder der Antragsteller noch der Garant wird über das Weiterleiten der Verpflichtungserklärung an die Botschaft orientiert.

Die Übermittlung an die schweizerische Auslandvertretung dauert nach erfolgter Bestätigung je nach Land ca. 7-14 Arbeitstage, danach können die ausländischen Gäste unter Angabe der ORBIS-Nr. (gemäss Verpflichtungserklärung oben) auf der Vertretung nachfragen, ob das Visum erteilt wird.

Die Schweizer Auslandvertretung entscheidet schliesslich über die Erteilung oder die formlose Verweigerung des beantragten Visums.

 

Preis
60.00

Zugehörige Objekte