Waffenerwerb
Möchten Sie eine Waffe erwerben, mieten, ausleihen, erhalten Sie diese geschenkt oder erben diese?
Je nach Art der Waffe benötigen Sie einen schriftlichen Vertrag, einen Waffenerwerbsschein oder eine kantonale Ausnahmebewilligung. Genau Informationen finden Sie weiter unten (klicken Sie auf "alles anzeigen").
Waffenerwerbsschein
Melde-, Bewilligungspflicht oder Ausnahmebewilligung?
Ob für den Erwerb einer Waffe eine Bewilligung erforderlich ist, können Sie den nachfolgenden Unterlagen bzw. Links entnehmen:
- Bundesamt für Polizei, fedpol
- Schema Besitz Halbautomaten, Kantonspolizei Zürich
- Broschüre, Waffen in Kürze (Download PDF)
Verbotene Waffen (Erwerb mit kantonaler Ausnahmebewilligung)
Mit der Änderung des Waffengesetzes per 15. August 2019 und Anpassung an die EU-Waffenrichtlinien sind folgende Waffen verboten:
- halbautomatische Zentralfeuerwaffen mit Ladevorrichtungen mit hoher Kapazität
Für deren Erwerb wird eine kantonale Ausnahmebewilligung „klein“ benötigt.
Weitere Informationen:
Zuständige Stelle:
Kantonspolizei Zürich
Fachgruppe Waffen/Sprengstoffe
Postfach
8010 Zürich
058 648 35 40 / waffen-sprengstoffe@kapo.zh.ch
Bewilligungspflichtige Waffen (Erwerb mit Waffenerwerbsschein)
Für folgende Waffen wird ein Waffenerwerbsschein benötigt:
- Revolver
- Unterhebelrepetierer (lever action)
- Vorderschaftrepetierer (pump action)
- Ausländische Ordonanzrepetiergewehre (welche nicht für das Schiesswesen ausser Dienst zugelassen sind)
- Halbautomatische Gewehre (bei halbautomatischen Gewehren für Zentralfeuermunition (z.B. Kaliber 223 Rem.), wie Stgw PE 90, darf die Kapazität des Magazins 10 Patronen nicht übersteigen)
- Selbstladeflinten (Kapazität des Magazins darf 10 Patronen nicht übersteigen)
- eigene Ordonnanzwaffe, welche direkt von der Armee übernommen wird
Zuständige Stelle:
Gemeinde Bonstetten
Bereich Sicherheit
Am Rainli 2
8906 Bonstetten
Das Gesuch ist vollständig ausgefüllt mit folgenden Beilagen einzureichen:
- Kopie eines gültigen amtlichen Ausweises (Identitätskarte oder Pass)
- Fragebogen zum Gesuch um Waffenerwerbsschein
Ausländer*innen zusätzlich:
- Kopie des Ausländerausweises
- ohne Niederlassungsbewilligung: eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt
Die Gebühren betragen:
Waffenerwerbsschein für den Erwerb von max. 3 Waffen beim selben Verkäufer |
CHF 50.00 |
Waffenerwerbsschein für wesentliche Waffenbestandteile | CHF 20.00 |
Verlängerung Waffenerwerbsschein um 3 Monate | CHF 20.00 |
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Beschreibung |
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Name | Download |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Sicherheit, Gesundheit und Soziales | 044 701 95 22 | sicherheit@bonstetten.ch |