Sie ziehen ins Ausland? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Für die Abmeldung ins Ausland müssen Sie persönlich bei uns am Schalter vorbei kommen.

 


Vorgängige Kontaktaufnahme mit dem Bereich Steuern:

Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit dem Bereich Steuern auf; ca. 2-3 Monate vor Ihrer Ausreise. 

Bereich Steuern

044 701 95 24 / steuern@bonstetten.ch
 

 

Für die persönliche Abmeldung am Schalter bringen Sie folgende Unterlagen mit:


Schweizer Staatsangehörige

  • Persönlicher Ausweis (IDK oder Pass)
     

Ausländische Staatsangehörige

  • Reisepass oder Identitätskarte
  • Ausländerausweis
     

Spezialfälle

In den folgenden Fällen sind zusätzliche Formulare erforderlich. Bitte laden Sie das Formular vorgängig herunter und bringen Sie dieses ausgefüllt mit den benötigten Beilagen zur Anmeldung mit. Eine gemeinsame Schaltervorsprache ist erwünscht.

 

Hinweise:

  • Abmeldebestätigung:
    Eine Abmeldebestätigung (für die Beendigung der Krankenkassenpflicht usw.) kostet Fr. 30.--. Die Abmeldebestätigung kann erst nach erfolgter Abmeldung, jedoch frühestens 6 Wochen vor Ausreise bezogen werden.
     
  • Dienstpflichtige:
    Frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Amt für Militär und Zivilschutz des Kantons Zürich
     
  • Ausländische Staatsangehörige
    mit Niederlassung C verlieren ihre Niederlassung bei Wegzug ins Ausland. Es besteht die Möglichkeit innerhalb von 6 Monaten ein Gesuch um Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung zu stellen. Es wird empfohlen, das Gesuch frühzeitig an das Migrationsamt des Kanton Zürich zu richten.

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