Einbürgerung - Bescheinigung des Steueramts
Das Formular "Bescheinigung des Steueramts" befindet sich bereits im ausgehändigten Dossier.
Die Personalien auf dem Formular sind vom Gesuchsteller auszufüllen. Anschliessend sprechen Sie mit dem Formular beim Bereich Steuern vor, damit dieser Ihre Situation prüfen und entsprechend bestätigen kann.
Eine Bescheinigung ist ab dem 20. Geburtstag erforderlich.
Voraussetzung für eine Einbürgerung im Kanton Zürich:
- Die Ihnen in den letzten 5 Jahren zugestellten definitiven Schlussrechnungen für die Bundes-, Staats- und Gemeindesteuern müssen vollständig bezahlt sein.
- Sie dürfen keine unbezahlten Betreibungen aus den letzten 5 Jahren haben.
- Sie dürfen keine Verlustscheine aus den letzten 5 Jahren haben.
- In den letzten 5 Jahren darf keine Busse wegen Steuerhinterziehung auferlegt worden sein.
Weitere Informationen
Preis
Zugehörige Objekte
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Formular - Bescheinigung des Steueramts (PDF, 197.55 kB) | Download | 0 | Formular - Bescheinigung des Steueramts |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Steuern | 044 701 95 24 | steuern@bonstetten.ch |