Obligatorische Krankenversicherung
Die Krankenversicherung ist in der Schweiz obligatorisch.
Wer in der Schweiz wohnt hat das Recht und die Pflicht, sich für die Heilungskosten bei Krankheit und Unfall zu versichern (Krankenpflege-Grundversicherung). Dadurch erhalten alle EinwohnerInnen Zugang zu einer qualitativ hochstehenden und umfassenden Gesundheitsversorgung.
Die Krankenpflege-Grundversicherung ist ein Werk der Solidarität zwischen Gesunden und Kranken über die gesamte Bevölkerung hinweg. Sie gewährleistet allen dieselben Versicherungsleistungen, unabhängig davon, welchen anerkannten Krankenversicherer man gewählt hat. Ein Versicherungswechsel in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ist hinsichtlich des Leistungsumfangs mit keinerlei Nachteilen verbunden.
Allgemeine Informationen zur Krankenversicherung nach Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) finden auf der Seite des Bundesamtes für Gesundheit.
Sind Sie in der Schweiz versicherungspflichtig?
Wer in der Schweiz Wohnsitz hat, ist grundsätzlich verpflichtet, bei einem schweizerischen Krankenversicherer versichert zu sein (Krankenpflege-Grundversicherung).
Zuzüger aus dem Ausland müssen sich innerhalb von drei Monaten nach Einreise versichern.
Kann ich mich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen?
Für wenige Personengruppen und lediglich auf Gesuch hin ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich. Ob Sie die Voraussetzungen zur Befreiung von der Versicherungspflicht erfüllen, entscheidet die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA Zürich). Informieren Sie sich hier.
Den Link zum Online-Befreiungsgesuch finden Sie unten bei den Online-Diensten.
Individuelle Prämienverbilligung
Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Thema Prämienverbilligung (IPV).
Ein Prämienvergleich lohnt sich
Ein Wechsel der Krankenkasse führt im Kanton Zürich nicht selten zu einer höheren Entlastung als die Prämienverbilligung. In Kombination von beidem kann das Haushaltbudget spürbar geschont werden. Beachten Sie die Kündigungsfristen, wenn Sie die Krankenkasse wechseln wollen.
Für weitere Informationen besuchen Sie die Seite priminfo.ch
Zugehörige Objekte
Name |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Bereich Einwohnerdienste | 044 701 95 00 | einwohnerdienste@bonstetten.ch |
Name | Beschreibung |
---|