Adressänderung / Umzug innerhalb von Bonstetten
Sie ziehen innerhalb von Bonstetten um?
Damit wir Ihren Adress- / Wohnungswechsel in unserem Einwohnerregister ändern können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit Umzug bei uns am Schalter oder online ummelden.
Sie können uns Ihren Adresswechsel online mittels eUmzug melden.
Für die Ummeldung am Schalter bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Schweizer Staatsangehörige
- persönlicher Ausweis (IDK oder Pass)
- Wohnungsausweis oder Mietvertrag
- bei Untermiete: Bestätigung Eigentümer/in oder Verwaltung
Ausländische Staatsangehörige
- Reisepass oder Identitätskarte
- Ausländerausweis
- Wohnungsausweis oder Mietvertrag
- bei Untermiete: Bestätigung Eigentümer/in oder Verwaltung
Es fallen die Gebühren gemäss Ausländerrechtlicher Gebührenordnung an.
Spezialfälle
In den folgenden Fällen sind zusätzliche Formulare erforderlich. Bitte laden Sie das Formular vorgängig herunter und bringen Sie dieses ausgefüllt mit den benötigten Beilagen zur Anmeldung mit.
- Verheiratete, bei einer Trennung
Falls Sie und Ihr/e Ehepartner/in oder Ihr/e eingetragene/r Partner/in nicht zusammen umziehen: Erklärung Trennung oder getrennte Wohnsitze
- Umzug mit minderjährigen Kindern
Falls Sie als Eltern getrennt Wohnsitze haben oder nicht zusammen umziehen: Meldeformular Wohnadresse Minderjähriger
Informationen zum eUmzugCH | online Umzugsmeldung
- Ausländische Staatsangehörige müssen für den Abschluss des eUmzugs die anfallenden ausländerrechlichen Gebühren direkt online bezahlen.
- Die für die Adressänderung benötigten Dokumente (siehe unten) können während dem Eingabeprozess des eUmzugs hochgeladen oder uns anschliessend via E-Mail zu gesandt werden an einwohnerdienste@bonstetten.ch. Falls Sie kein Scan-Gerät zur Verfügung haben, können Sie mit Ihrem Mobiltelefon Fotos der Dokumente machen. Achten Sie dabei auf eine gute Qualität (Lesbarkeit, Belichtung, Format).
Meldefrist / Ordnungsbusse
Die Meldefrist (gesetzliche Frist) beträgt 14 Tage ab Umzug.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldefrist eine Ordnungsbusse von Fr. 100.- (§3 i.V.m. §31 MERG und §2 Ziff. Anhang 1 Ziff. 1 KOBV) zur Folge haben kann.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bereich Einwohnerdienste | 044 701 95 00 | einwohnerdienste@bonstetten.ch |