Der Hauskehricht ist am Abfuhrtag vor 06.30 Uhr bei der Sammelstelle / dem Container zu deponieren. Als Hauskehricht gelten alle brennbaren, nicht wieder verwertbaren Siedlungsabfälle wie Holz, Verbundverpackungen, Windeln, Kleintiermist, Katzenstreu, Glühbirnen, usw. Wieder verwertbare Materialien sind separat zurück an die Verkaufsstelle oder den Fachhandel zu geben oder der entsprechenden Separatsammlung zuzuführen.