Drittmeldung - Auszugsanzeige

Das Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) schreibt im § 8 Abs. 1 vor, dass Vermieter und Logisgeber verpflichtet sind, jeden Ein- und Auszug der Gemeinde (Bereich Einwohnerdienste) zu melden.

Jeder Ein- und Auszug ist innert 14 Tagen zu melden.

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