Seit dem 1. Januar 1996 erreichen Personen in der Schweiz mit 18 Jahren die Volljährigkeit. Doch was heisst das, volljährig sein?

Mit der Volljährigkeit (Mündigkeit) und der Urteilsfähigkeit wird man handlungsfähig.

Die Volljährigen haben das Recht, über sich selber zu bestimmen. Das bedeutet aber nicht, dass die Eltern gegenüber ihnen keine Verpflichtungen mehr haben oder dass die Beziehung, die sie zu ihnen haben, nichts mehr zählt.

Rechte:

  • Unterschrift ist rechtsgültig (z.B. Mietvertrag etc.)
  • Abstimmen und Wählen (Schweizer/innen)
  • Eheschliessung
  • ...

Pflichten: 

Veranstaltungen

Datum Name Lokalität

Zugehörige Objekte

Name Beschreibung