Pilzkontrolle
Gemäss § 5 der VVO zur Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständegesetzgebung stellen die Gemeinden sicher, dass deren Einwohner/innen ihre selbst gesammelten Pilze unentgeltlich kontrollieren lassen können.
Sie bestellen hierfür Pilzkontrolleurinnen und Pilzkontrolleure und melden diese dem Kantonalen Labor. Die Pilzkontrolleurinnen und -kontrolleure müssen die Prüfung der Schweizerischen Vereinigung amtlicher Pilzkontrollorgane oder die Prüfung gemäss der früheren Pilzfachleute Verordnung bestanden haben.
Für die Gemeinde Bonstetten ist für die Pilzkontrolle zuständig:
Bernhard Adamski
Bruggenmattweg 3
8906 Bonstetten
Tel. 044 700 32 80
Bitte beachten Sie, dass die Pilze der Kontrolle gereinigt sowie ganz (Pilze mit Hut und Stiel) vorgelegt werden müssen.
Zum Schutz der Pilze ist das Sammeln wie folgt beschränkt:
- In den ersten zehn Tagen des Monats ist es im Kanton Zürich verboten, Pilze zu sammeln.
- Im Kanton Zürich darf täglich pro Person höchstens 1 kg Pilze gesammelt werden.
- Es dürfen nur Pilze gepflückt werden, die man kennt. Bringen Sie im Zweifelsfall ein Muster der Kontrollstelle.
News
Datum | Name |
---|
Zugehörige Objekte
Name | Beschreibung |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Bereich Sicherheit, Gesundheit und Soziales | 044 701 95 22 | sicherheit@bonstetten.ch |