Trennung

Bei der Ummeldung der Adresse bei den Einwohnerdiensten, des Ehegatten der die gemeinsame Wohnung verlässt, muss die durch beide Ehegatten ausgefüllte und unterschriebene "Erklärung zur Trennung" abgegeben werden. Aufgrund dieser Erklärung wird die Trennung im Einwohnerregister eingetragen. 

Der Bereich Steuern wird durch die Einwohnerdienste über die Trennung informiert. Rückwirkend auf den 1. Januar des Trennungsjahres erfolgen getrennte Besteuerungen mit separaten Steuerpflichten.
 

Freiwillige Trennung
Einigen sich beide Ehegatten einvernehmlich über eine Trennung und wird infolge der gemeinsame Ehegattenhaushalt aufgelöst, handelt es sich um eine freiwillige Trennung. 
 

Gerichtliche Trennung (Eheschutz)
Jedes Ehepaar kann im gegenseitigen Einverständnis den gemeinsamen Haushalt aufheben und die Folgen des Getrenntlebens regeln, ohne dass es dazu ein Gerichtsverfahren braucht.

Ein Gerichtsverfahren ist nötig bei Uneinigkeit über Kinderfragen, Wohnungszuteilung, Unterhalt usw.

 

Scheidung

Es wird zwischen folgenden beiden Verfahren unterschieden:

  • Scheidung auf gemeinsames Begehren
  • Scheidung auf Klage

Weitere Informationen finden Sie unter den Links (siehe weiter unten). 

Adressänderung von minderjährigen Kindern

Sind die Eltern getrennt oder geschieden benötigen wir für die Ummeldung der gemeinsamen minderjährigen Kinder folgende Unterlagen:   Gemeinsame elterliche Sorge, getrennte Wohnsi…

Sind die Eltern getrennt oder geschieden benötigen wir für die Ummeldung der gemeinsamen minderjährigen Kinder folgende Unterlagen:
 

  • Gemeinsame elterliche Sorge, getrennte Wohnsitze der Eltern

    Eltern mit getrennten Wohnsitzen, die sich die elterliche Sorge teilen (gemeinsame elterliche Sorge), bringen zur Adressänderung ihrer Kinder das Meldeformular Wohnadresse Minderjähriger mit. Allfällige Entscheide zur elterlichen Sorge der KESB oder des Gerichtes sind ebenfalls mitzubringen. 

 

  • Alleinige elterliche Sorge

    Steht einem Elternteil die alleinige elterliche Sorge zu, ist dem Bereich Einwohnerdienste eine entsprechende Erklärung abzugeben. Bitte füllen Sie auf der Seite 1 des Formulars die Personalien aus von den Elternteilen und den Kindern und unterschreiben Sie die Erklärung auf der Seite 2. Allfällige Entscheide zur elterlichen Sorge der KESB oder des Gerichtes sind ebenfalls mitzubringen. 

 

  • Ummeldung via eUmzug

    Wird eine Adressänderung über den eUmzug gemeldet, kann das ausgefüllte und unterschriebene Formular den Einwohnerdiensten via E-Mail zugestellt werden.

Trennung von Ehepartnern

Eine Trennung bedeutet eine Änderung Ihrer Personendaten, welche den Einwohnerdiensten innert 14 Tagen zu melden ist. Bitte füllen Sie zur Mitteilung der Trennung das Formular "Erklär…

Eine Trennung bedeutet eine Änderung Ihrer Personendaten, welche den Einwohnerdiensten innert 14 Tagen zu melden ist.

Bitte füllen Sie zur Mitteilung der Trennung das Formular "Erklärung zur Trennung" aus und bringen Sie dieses zusammen mit den notwendigen Unterlagen zur Ummeldung bei den Einwohnerdiensten Bonstetten mit. Das Formular muss von beiden Ehegatten unterschrieben werden.

Die Trennung wird anschliessend im Einwohnerregister eingetragen und den zuständigen Amtsstellen (unteranderem dem Bereich Steuern) weitergeleitet. Bei Fragen bezüglich steuerrechtlichter Auswirkung einer Trennung nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit dem Bereich Steuern auf.

 

Aufhebung einer freiwilligen Trennung

Eine freiwillige Trennung kann jederzeit durch eine schriftliche Erklärung beider Ehegatten wieder aufgehoben werden, sofern die Trennung nicht mehr besteht.

 

Zugehörige Objekte